1.Frage: beide Wohnungen befinden sich in Wien-
kann der in Wien Hauptwohnsitz (Hauptmietwohnung-Eltern) der volljährigen Tochter bestehen bleiben,
wenn sich die Tochter nun eine als Nebenwohnsitz (hat sich so ergeben-"freifinanzierte Genossenschaftswohnung ) genommen hat- um ihre Freizeit und das Woe- eben in dieser Wohnung zu verbringen?
2.Frage: Betreff: ...Personen, die in Wien über einen Zweitwohnsitz verfügen, sollen ab 2025 eine Abgabe zahlen ?
Ist dies dann auch zutreffend,wenn sich der bestehende Hauptwohnsitz -sowie der Nebenwohnsitz
in Wien befindet?
Hauptwohnsitz +Nebenwohnsitz beides in Wien
Re: Hauptwohnsitz +Nebenwohnsitz beides in Wien
1) Warum sollte das nicht möglich sein?
2) Laut diversen Medien sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wien ausgenommene.
2) Laut diversen Medien sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wien ausgenommene.
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