Gastherme Wartung
Verfasst: 29.02.2024, 17:44
Liebes Jusline_forum,
Ich habe noch nie mit Gasthermen zu tun gehabt, und niemand hat mich richtig über die jährliche/(2Jahre?) Kontrolle aufgeklärt, die man durchführen muss. Nun will mein Vermieter Geld für die Wartung der Gastherme einbehalten.
In meinem Mietvertrag steht nicht explizit, dass man eine jährliche(od.2J?) Kontrolle für die Gastherme durchführen muss. Auch die Notwendigkeit der jährlichen Wartung ergibt sich nicht eindeutig aus dem folgenden Teil meines Vertrages (§8 Abs.1).
Ich argumentiere, dass ich nicht korrekt über meine Pflicht zur jährlichen Wartung der Gasheizung informiert wurde.
Diskurs
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass manche Dinge, die für den einen selbstverständlich sind, für den anderen nicht unbedingt selbstverständlich sind. Wenn ich das wüsste (oder es so einfach wäre, diese Information zu finden), würde ich sofort alle Wartungen durchführen. Es geht um die Verfügbarkeit von wichtigen Informationen.
Nun die Fragen:
1) Kann ich mit diesem Argument Geld einklagen, das mein Vermieter von mir einbehält?
2) Wenn der Satz über die Wartung so schwer zu finden ist, könnte man das dann als Rechtslücke betrachten?
3) Warum wird nicht eine obligatorische Anmerkung über die jährliche Überprüfung der Gasheizung in den Vertrag aufgenommen?
Vielen Dank für die Antworten
Ich habe noch nie mit Gasthermen zu tun gehabt, und niemand hat mich richtig über die jährliche/(2Jahre?) Kontrolle aufgeklärt, die man durchführen muss. Nun will mein Vermieter Geld für die Wartung der Gastherme einbehalten.
In meinem Mietvertrag steht nicht explizit, dass man eine jährliche(od.2J?) Kontrolle für die Gastherme durchführen muss. Auch die Notwendigkeit der jährlichen Wartung ergibt sich nicht eindeutig aus dem folgenden Teil meines Vertrages (§8 Abs.1).
Ich argumentiere, dass ich nicht korrekt über meine Pflicht zur jährlichen Wartung der Gasheizung informiert wurde.
Diskurs
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass manche Dinge, die für den einen selbstverständlich sind, für den anderen nicht unbedingt selbstverständlich sind. Wenn ich das wüsste (oder es so einfach wäre, diese Information zu finden), würde ich sofort alle Wartungen durchführen. Es geht um die Verfügbarkeit von wichtigen Informationen.
Nun die Fragen:
1) Kann ich mit diesem Argument Geld einklagen, das mein Vermieter von mir einbehält?
2) Wenn der Satz über die Wartung so schwer zu finden ist, könnte man das dann als Rechtslücke betrachten?
3) Warum wird nicht eine obligatorische Anmerkung über die jährliche Überprüfung der Gasheizung in den Vertrag aufgenommen?
Vielen Dank für die Antworten