Gastherme Wartung

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MrTrololo
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Gastherme Wartung

Beitrag von MrTrololo » 29.02.2024, 17:44

Liebes Jusline_forum,
Ich habe noch nie mit Gasthermen zu tun gehabt, und niemand hat mich richtig über die jährliche/(2Jahre?) Kontrolle aufgeklärt, die man durchführen muss. Nun will mein Vermieter Geld für die Wartung der Gastherme einbehalten.

In meinem Mietvertrag steht nicht explizit, dass man eine jährliche(od.2J?) Kontrolle für die Gastherme durchführen muss. Auch die Notwendigkeit der jährlichen Wartung ergibt sich nicht eindeutig aus dem folgenden Teil meines Vertrages (§8 Abs.1).
Ich argumentiere, dass ich nicht korrekt über meine Pflicht zur jährlichen Wartung der Gasheizung informiert wurde.

Diskurs
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass manche Dinge, die für den einen selbstverständlich sind, für den anderen nicht unbedingt selbstverständlich sind. Wenn ich das wüsste (oder es so einfach wäre, diese Information zu finden), würde ich sofort alle Wartungen durchführen. Es geht um die Verfügbarkeit von wichtigen Informationen.

Nun die Fragen:
1) Kann ich mit diesem Argument Geld einklagen, das mein Vermieter von mir einbehält?
2) Wenn der Satz über die Wartung so schwer zu finden ist, könnte man das dann als Rechtslücke betrachten?
3) Warum wird nicht eine obligatorische Anmerkung über die jährliche Überprüfung der Gasheizung in den Vertrag aufgenommen?
Vielen Dank für die Antworten



alles2
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Re: Gastherme Wartung

Beitrag von alles2 » 01.03.2024, 10:05

Ich sehe da wenig Hoffnung! Wenn das Gesetz anwendbar ist, dann gilt es. Das ist herrschende Rechtslage. Deine Position wird daher rechtlich im Streitfall nicht weiterhelfen. Nicht-Wissen dürfte daher nicht vor Strafe schützen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MrTrololo
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Re: Gastherme Wartung

Beitrag von MrTrololo » 01.03.2024, 13:10

Hallo alles2,
danke für die Antwort!
alles2 hat geschrieben:
01.03.2024, 10:05
Wenn das Gesetz anwendbar ist, dann gilt es.
Hier sehe ich, wie schlecht ich mich ausgedrückt habe.
Ich möchte auf das Argument hinweisen, dass die Wartungspflicht im Gesetz nicht klar genug formuliert ist.
Es ist einfach zu sagen, dass es das Gesetz ist, aber es ist nicht einfach, klare Anweisungen zu finden, um sich darüber zu informieren.
alles2 hat geschrieben:
01.03.2024, 10:05
Nicht-Wissen dürfte daher nicht vor Strafe schützen.
Diese Formulierung ist transparent und nicht umstritten. Der Punkt ist, dass es sich lohnt, die Wartungspflicht im Vertrag zu erwähnen, wenn sie so allgemein definiert ist. Wie kann der Durchschnittsmensch auf der Grundlage von § 8 MRG etwas über die Wartungspflicht wissen? Ich bezweifle sehr, dass man überhaupt ohne weiteres eine Gerichtsentscheidung finden kann, die einen zur Erfüllung dieser Wartungspflicht verpflichtet.
Stellen Sie sich vor, Sie wüssten gar nichts von der Pflicht. Aus welcher Zeile im §8 MRG schließen Sie auf die Prüfung alle ein oder zwei Jahre, was eine weitere interessante Frage ist?

alles2
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Re: Gastherme Wartung

Beitrag von alles2 » 01.03.2024, 13:33

Ich habe sehr wohl Deinen Standpunkt verstanden. Nur kann ich daraus nichts gewinnen. Auch habe ich einen anderen Zugang zu der Vorgehensweise des Mieters, indem er die Wartungskosten einbehalten hat. Wenn mir das Thema regelmäßige Kontrolle einer Heiztherme bekannt gewesen wären, wären mir die Kosten entstanden. Hätte ich als Mieter nichts von den Intervallen gewusst und hat stattdessen der Vermieter die Wartung veranlasst, verstehe ich das Problem nicht, wenn er dann die Kosten geltend macht. Es sollte finanziell doch auf dasselbe hinauslaufen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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