Exmann hat Wohnung annektiert.

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JohnnyHWR
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Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 25.02.2024, 17:52

Hallo!
Meine Freundin hat für sich, ihr mindj. Kind und Großmutter eine Wohnung gemietet.
Alles wurde bezahlt (Kaution, Mietvorschuss) und sie ist alleinige Hauptmieterin.

Wider Erwarten kam der (damals noch) Ehemann aus der Ukr. und wurde zog dort ein. Dann hat er begonnen alle mitsamt eigenem Kind zu terrorisieren.
Nach mehreren körperlichen Angriffen auf die Kindsmutter, ist die Oma in eine Richtung und Mutter+Kind in die andere Richtung geflohen.
Also alle raus aus der Wohnung. Nur der Exmann ist jetzt noch drinnen.

Er sieht aber nicht ein warum er ausziehen sollte. Er ist nur dort gemeldet. Steht nicht im Mietvertrag und hat auch keine Mittel zur Beschaffung der Wohnung beigesteuert.

Ist also Gast mit Meldezettel, mehr nicht.

Er gibt meiner Freundin zwar das Geld für die Miete, da diese von ihrem Konto abgebucht wird aber benutzt das als Argument für seinen Anspruch: "Ich bezahle Miete also gehört die Wohnung mir!", sagt er. Wie gesagt: Steht nicht im Mietvertrag.

Wie kriegt man den Typen raus? Soviel ich weiß hat er zwar ein Benutzungsrecht aber das ist nicht stärker als das letzte Wort des Hauptmieters oder?

Die Polizei meint, meine Freundin müsste am Magistrat eine Räumungsklage einreichen.
Nun habe ich aber gelesen, dass das nicht der HAUPTmieter machen muss sondern der VERmieter.

Jetzt sitzt der Typ in der Bude die ihm nicht gehört und 1 Frau, 1 Kind (sein Kind) und eine ü70erin mussten sichs notgedrungen in einer 30m² Wohnung gemütlich machen. Die Wohnung um die es geht hat 66m².

Also 1 Person auf 66m² (Exmann).
3 Personen (Mutter, Kind, Oma) auf 30m² (mit Junkies im Stiegenhaus).

Was kann man tun?



alles2
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von alles2 » 25.02.2024, 19:54

Es wäre der Sache dienlich, wenn man angeben würde, wo man was gelesen hat, um es erörtern zu können. Meiner Auffassung nach liegt der Polizist im Recht. Einige Aspekte kommen mir noch dubios vor, wobei ich u.a. hinsichtlich Anerkennungszins (bis 10% vom Mietzins) bzw. der Gebrauchskosten nach § 981 ABGB nicht weiter nachbohren werde. Die klare Antwort kann kurz und knapp gestaltet werden:

Zwischen den vormaligen Partnern dürfte ein jederzeit widerrufbares, unentgeltliches Prekarium nach § 974 ABGB vorliegen (auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt).Wird die Wohnraumüberlassung vom Prekariumsgeber widerrufen und verweigert der Entlehner die Räumung der Wohnung, kann der Verleiher sehr wohl beim Bezirksgericht eine Räumungsklage veranlassen. Man sollte vorher den vermeintlichen Prekariumsnehmer nachweislich über diesen Schritt informieren und ihn damit die Gelegenheit geben, die Wohnung zeitnah zu verlassen, damit von dem Zwangsmittel keinen Gebrauch gemacht werden muss.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

JohnnyHWR
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 25.02.2024, 20:47

Hallo!
Danke für die Antwort!
Ich hab es hier irgendwo im Forum gelesen. Diese Info ist also nicht aus einem Gesetzestext (kann stimmen oder nicht).

Ich habe mir die beiden Paragraphen aus dem ABGB durchgelesen und - als Nichtjurist - glaube ich herauszulesen, dass diese beiden Paragraphen sich auf eine freiwillige Einigung beziehen.

Freiwillig wurde die Wohnung jedenfalls nicht überlassen.
Die Frau wurde vom Exmann mit Gewalt ins Badezimmer gezerrt und unsanft in die Badewanne gestoßen um sie zur Rede zu stellen. Die Großmutter hörte die Schreie und ging dazwischen. Allerdings hatte die Großmutter vor am nächsten Tag das Land zu verlassen. Somit wäre meine Freundin einem mögichen neuerlichen Angriff komplett schutzlos ausgeliefert gewesen (wer sollte dann dazwischen gehen?). Also war sie gezwungen sich aus ihrer eigenen Wohnung in Sicherheit zu bringen und war eben mit Kind bei mir einquartiert.

Der Exmann beansprucht nun die Wohnung, wie schon erwähnt, weil er denkt, dass 1) die Wohnung demjenigen "gehört" der die Miete bezahlt UND 2) weil er dort gemeldet ist.

Natürlich sagt er unverschämterweise, dass alle ja wieder zurück kommen können. Er hat ja mit niemandem ein Problem.

Jetzt sitzt er da drinnen und weiß dass weder eine Frau, noch eine Oma, noch ein 9jähriger ihn an den Ohren dort rausziehen können. Für mich schaut das eher nach einer Art Diebstahl oder Annexion oder irgendeine andere Art von gewaltsamer Enteignung aus.

Die Hauptmieterin hat zum Schutz ihrer eigenen Freiheit und Gesundheit ihre Wohnung verlassen müssen.

Sehen Sie das auch so?

Dass die Hauptmieterin die Wohnung per Räumungsklage zurückbekommen kann, ist nun klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Folgen der "Badezimmer-Tat" (also die "Aneignung" bzw. Enteignung der Wohnung) straffrei ist.

Oder doch? Wenn ja, dann kann ja jeder Mitbewohner deer nichtmal im Mietvertrag steht, den Hauptmieter aus der Wohnung ekeln und hat höchstens die Räumung der Wohnung zu befürchten.

alles2
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von alles2 » 25.02.2024, 23:09

Das mit der Freiwilligkeit ist Auslegungssache. Wenn mich wer aus der Wohnung vergrault und ich woanders hinziehe, anstatt die Polizei zu rufen, dann habe ich mich freiwillig für diesen Schritt entschieden. Zur Verhängung eines Betretungsverbots nach § 36a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) bzw. Betretungs- und Annäherungsverbots zum Schutz vor Gewalt nach § 38a SPG verweise ich auf folgenden Link:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/gewalt_in_der_familie/5/Seite.299420.html

Verleiher und Entlehner könnten vor der Situation stehen, dass es Aussage gegen Aussage steht, falls es keinen schriftlichen Bittleihvertrag gibt. Diese Beweiskraft im Falle eines Streits wird in § 975 ABGB festgehalten. Daher wäre es ratsam, die Angelegenheit möglichst ohne Beiziehung eines Gerichts zu lösen, indem man sich eventuell der Einschüchterungstaktik bedient (kenne den aktuellen Wohnungsbenützer nicht).

Sicher kann er behaupten, er würde Miete zahlen und wäre daher Untermieter. Nur einseitig gegen den Willen der Hauptmieterin geht das nicht. Ohne die Wahrheit zu kennen, könnte sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie die Wohnung nicht mehr haben wollte, aber auch nicht aus dem Vertrag aussteigen konnte, und es deshalb jemanden überlassen hat, der sich die Miete leisten kann und will. Wenn Du wüsstest, was mir schon alles an widersprüchlichen Geschichten untergekommen sind, nur damit man das bekommt, was man gerne hätte.
Dass er dort gemeldet ist, hat keine Relevanz für das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und der Mieterin. Bei ihrem Mietvertrag stellt sich die Frage, ob es ihr erlaubt ist, die Wohnung an Dritte weiterzugeben. Es gibt Vermieter, die das dezidiert untersagen. Dessen Verletzung kann ein Kündigungsgrund darstellen. Daher versuchen einige Mieter, dass der Bestandsgeber kein Wind von den Missachtungen bekommt.
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JohnnyHWR
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 26.02.2024, 00:32

Ok im Mietvertrag steht, dass die Eigentümerin (Vermieterin) dem Hauptmieter die Mitbenutzung der Wohnung von Verwandten (Familienmitgliedern, Kindern, Ehepartnern) gewährt.
Nun sind die 2 aber nicht mehr verheiratet also hat er meinem Rechtsverständnis nach nichtmal mehr gemäß Mietvertrag das Recht dort zu wohnen.

Weiters steht explizit dabei, dass die Hauptmieterin nicht unter- und weitervermieten darf.

Ok - summa sumarum sind da tatsächlich Dinge passiert, die einem die Augen verdrehen. Zb. hat die Frau dem Mann einerseits mehrmals gesagt dass er die Wohnung räumen soll. Davor hat sie ihm aber auch gesagt, dass sie nach Ablauf des Mietvertrages einen neuen Mietvertrag für ihn aufsetzen können (sprich: er kann die Wohnung haben).
Dumm gemacht (gsd nicht mein Problem) ABER:

Was auch immer besprochen und versprochen wurde:
Sie ist rechtmäßige Hauptmieterin und aus meiner Sicht kann sie ihre Meinung schon 20x geändert haben; aber nachdem sie sowieso nicht das Recht hat die Wohnung unterzuvermieten und auch kein Recht hat einen Nachmieter zu nominieren (die Eigentümerin entscheidet immer noch wen sie ihre Wohnung vermietet), gilt staubtrocken der Mietvertrag.

Und der ermächtig sie eine Mitbenutzung zu gewähren. Meiner Meinung nach kann die HM diese Erlaubnis 100x ein und ausschalten wie sie will, weswegen völlig wurscht ist was sie dem Mann in der Vergangenheit versprochen hat.

Heißt: Er sollte mMn sowieso keine Rechtsgrundlage haben sich auf IRGENDWAS was in der Vergangenheit besprochen worden ist zu berufen. Er hat keinen Titel. Es ist aus seiner Sicht eine titellose Benutzung der Wohnung.

Deshalb: Egal ob sie die Polizei gerufen hat oder nicht, egal ob sie ihm irgendwas zugesichert hat oder nicht (wofür sie sowieso garkein Recht hatte/hat/haben wird) - wenn sie jetzt als Hauptmieterin sagt: So, tut mir leid, habs mir anders überlegt, du musst jetzt ausziehen, dann hätte er mMn nichtmal das Recht auf eine Frist und dürfte auch keine Grundlage haben hier auch nur einen Tag weiter zu verweilen.
Weiß nicht, drum schreibe ich in diesem Forum.

Er steht nicht im Mietvertrag und hat den Anweisungen der HM die Wohnung zu verlassen (nachweisbar) nicht Folge geleistet. Kann mir nicht vorstellen, dass die Frau sich jetzt irgendein Ei gelegt hat weil sie ihm die Mietnachfolge versprochen hat (wie gesagt, sie steht ja nichtmal in der Position so etwas versprechen zu können).

Deshalb wüsste ich nicht welche Aussage gegen Aussage zu erwarten wäre.
Wie gesagt, egal was versprochen oder zugesichert wurde: Sie spricht ihm einfach das Benutzungsrecht ab und dann kann er mMn mit 5 Anwälten kommen - es gibt nichts was ihm mehr Recht gibt dort zu wohnen als der Hauptmieterin.

So seh ich das. Es kann ja von Rechtswegen her nicht sein, dass die HMin nun kein Recht mehr hat dort zu wohnen und er schon. Er der nirgends im Mietvertrag steht. Vertrag ist nunmal Vertrag!

JohnnyHWR
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 26.02.2024, 00:39

Bezüglich "Einseitig ohne Einwilligung der Hauptmieterin":
Naja was hätte sie machen sollen? Die Miete wird jedes Monat von ihrem Konto abgebucht. Aber sie kann ihn nicht an den Ohren rausziehen. Sie ist eine schwache Frau und er ein starker Mann. Der bleibt hier sitzen und die Frau kann absolut nichts machen. Aber die Miete muss bezahlt werden also nimmt sie natürlich das Geld an. Sonst ist sie innerhalb von 1-2 Monaten bankrott oder bekommt selbst eine Räumgsklage.

Ich meine auch, die HMin hat ja nicht nur das Recht dort zu wohnen sondern hat auch die Verantwortung über alles. Wenn etwas kaputt wird oder so, dann wird die Hauptmieterin zur Kasse gebeten. Und nicht der unverschämte Kerl.

Also mit Verlaub aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die HMin auf irgendwas achten muss weil alle Rechte auf ihrer Seite sein müssten.

JohnnyHWR
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 26.02.2024, 00:47

Nur weil sie damals das Annäherungs und Betretungsverbot nicht in Anspruch genommen hat, kann es nicht sein, dass sie nun "Pech gehabt" hat. Sie kann auch 6 Monate in den Urlaub fahren. Auch eine freiwillige Entscheidung. Während der Zeit kann sie ihm ja weiß Gott was (sowieso rechtswidrig) versprochen haben. Sie kommt zurück nach dem halben Jahr und sagt: Sorry, will doch nicht dass du hier wohnst. Pack deine Sachen, Tschüss baba!
Was spricht da dagegen? Er steht nicht im Vertrag. Kann daher genau garnichts machen oder sagen.

JohnnyHWR
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 26.02.2024, 00:55

Bei ihrem Mietvertrag stellt sich die Frage, ob es ihr erlaubt ist, die Wohnung an Dritte weiterzugeben. Es gibt Vermieter, die das dezidiert untersagen. Dessen Verletzung kann ein Kündigungsgrund darstellen. Daher versuchen einige Mieter, dass der Bestandsgeber kein Wind von den Missachtungen bekommt.

Nein, darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Eigentümerin wurde sogar schon gefragt ob man später den MV auf ihn umschreiben könnte. "Ja" sagt sie aber erst nachdem der MV abgelaufen ist. Das ist mMn noch lang kein verbindliches Versprechen. Die HMin kann ja immer noch sagen "Ne, will ich doch nicht. Will den MV verlängern". Wenn die Eigentümerin zustimmt, dann läuft der MV weiter auf die Frau - fertig.

alles2
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von alles2 » 26.02.2024, 02:32

Solltest Du einen Beitrag verfasst haben und danach hat noch niemand geschrieben, benutze bitte das Stift-Symbol oben rechts vom Beitrag, um Ergänzungen und Korrekturen vorzunehmen. Vier aufeinanderfolgende Beiträge hätte man so in einem verpacken können.

Eigentlich wollte ich nicht ins Detail gehen, weil das mit der Räumungsklage nun geklärt sein sollte. Außerdem gibt es vom Bund und in praktisch jedem Bundesland eine eigene Frauenhelpline, wo man sich hinwenden kann.
Man könnte nämlich tiefer in die Materie gehen und fragen, ob denn mündlich das Einverständnis eines weiteren Mitbewohners eingeholt wurde. Dennoch, der Vermieter muss hier nicht einschreiten, während die Sache von der Mieterin bereinigt gehört. Wenn sie die Miete nicht einheben würde, wäre sie wegen unzureichender Geschäftsfähigkeit eine Kandidatin für die Entmündigung.

So wie es meine Vermutung hergibt, hätte die Dame ihm also die Wohnung überlassen; und zwar bevor sie ihn raushaben wollte. Da stellt sich die Frage nach dem warum! Eines der vielen Ungereimtheiten, die nach und nach ans Licht kommen. Das gehört schon alles aufgedröselt, da eine etwaige Räumungsklage schließlich erfolgreich durchgehen sollte.

Ich habe nicht behauptet, dass der Ex schalten und walten kann, wie er will. Sondern mich zum Stichwort Freiwilligkeit geäußert und dass sie sich in der damaligen Situation auch anders hätte verhalten können. Der einstige Partner kann die Sachlage nun ganz anders auftischen, weil es offenbar nichts Schriftliches zwischen den beiden gibt. Es liegt an ihr, Eigenverantwortung zu übernehmen und die richtigen Schritte zu setzen und in Anspruch zu nehmen.

Sie ist sehr wohl in der Lage, sich nicht an Vertragsvereinbarungen zu halten, wenn man die Kündigung in Kauf nimmt. Wir wissen die Position des vormaligen Gatten nicht, wenn es zur Konfrontation mit den Behörden oder einem Gericht kommt. Er kann die Sachlage ganz anders sehen und alles abstreiten. Solltest Du kein Recht sehen, dass es die Wohnung benützen darf und kann das nicht außergerichtlich geklärt werden, dann verstehe ich nicht, was gegen eine Räumungsklage spricht. Da würde sich weisen, wer im Recht ist.

Ich gebe das Stichwort "konkludent" noch mit auf den Weg, zumal einige ihrer Handlungen danach riechen, als wollte sie es so haben. Den Vorwurf könnte sie sich gefallen lassen müssen, weil sie sich nicht entsprechend zur Wehr gesetzt hat.
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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 26.02.2024, 17:07

Hallo!! Danke nochmal für die vielen Antworten!

Ich muss zugeben, dass sich die Frau Dinge gefallen lassen hat, die an Dreistheit nicht zu überbieten waren.
Beim "Badewannen-Vorfall" war am selben Abend die Polizei 2x vor der Türe (wegen eines Missverständnisses). Da hätte sie schon das Annäherungs- und Betretungsverbot erwirken können. Hat sie aber nicht. Sie hat der Polizei 2x gesagt "alles ok".
Jeder Mensch greift sich genau an dieser Stelle fassungslos am Kopf.

Um das zu verstehen muss man noch 2 Konstanten in die Rechnung einfügen: 1) Kulturelle Hintergründe und 2) mehr als 1 Jahrzehnt einer Ehe die von psychischer Misshandlung und Unterdrückung geprägt war.
Wir reden von einer Frau die total resigniert hat und aus Angst und weiß Gott was für psychischen Belastungen keine Kraft mehr für Gegendruck hat(te).
Nur kurz zu den kulturellen Hintergründen: Ukrainische Kultur: Frau gehorcht dem Mann. Und zwar ohne zu hinterfragen. Er spricht und das Wort gilt.
...Wir können das einfach nicht nachvollziehen. Auch wenn wirs noch so gern wollten.

In so einer Position, hat ein Mann natürlich immer leichtes Spiel. Drum auch SEIN schräges Rechtsverständnis, denn für ihn ist es Usus, dass selbst die dümmsten Anordnungen von der Frau stillschweigend angenommen und durchgeführt werden.
Die Frau kommt her, flüchtet vorm Krieg, kratzt in Ö irgendwie Geld zusammen, dass sie für sich und noch 2 Menschen eine gute schöne Wohnung bekommt und dann kommt der Ehemann her, mit seinem "Geburtsrecht", sagt allen:"So, ihr könnts euch jetzt alle schleichen, ich bin jetzt da, ihr habts nichts zu melden. Hier hast du das Geld - somit zahle ich jetzt die Miete und somit gehört hier alles mir. Huck, ich habe gesprochen!".

Klar ist immer zu hinterfragen:"Ja aber warum lässt man sich so eine dreiste Gemeinheit gefallen und tut nichts?" Kultur und psychischer Missbrauch ist für mich die einzig logische Erklärung....Eine gebrochene Person die hier einfach nur noch paralysiert ist vom Stress der letzten 12 Jahre.

Der einstige Partner kann die Sachlage nun ganz anders auftischen, weil es offenbar nichts Schriftliches zwischen den beiden gibt.
Doch, tatsächlich gibt es Schriftliches. Whatsapp oder Viber Konversationen.
Trotzdem: Was kann hier schon abgemacht worden sein, das der Frau nun weniger Recht gibt als dem Mann? Wenn aus den WhatsApp Gesprächen ein Bittleihvertrag herauszuerkennen ist, dann ist SIE der Verleiher. Da kann er sich ja am Kopf stellen wie er will: Sie ist Hauptmieter, sie ist Verleiher! Beim Prekarium hat der hat der Bittleihnehmer nicht den Rechtsanspruch eines Mieters. Welche Sachlage könnte er "anders" auftischen? Es gibt mMn. kein einziges Argument weswegen ER das Wohnrecht hat und SIE nicht :) Bitte um Aufklärung, falls wir da aneinander vorbeireden.

Im Mietvertrag steht folgendes:
1.Der Mieter ist nicht berechtigt, den Bestandgegenstand unterzuvermieten oder entgeltlich oder unentgeltlich, ganz- oder teilweise dritten Personen zu überlassen, und zwar in welcher Rechtsform auch immer, d.h. auch nicht im Wege der Einbringung der Mietrechte in eine Gesellschaft oder in Form einer Verpachtung.(Dh. nichtmal die Bittleihe ist zulässig, so wie ich das verstehe.)
2.Eine Abtretung der Rechte aus dem Mietverhältnis an dritte Personen ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Mieter, unbeschadet des Rechtes der Vermieterin auf sofortige Vertragsauflösung, zur unverzüglichen Entfernung der Dritten Personen auf eigene Kosten und Gefahr verpflichtet.
3.Die Mitbenutzung des Mietgegenstandes insbesondere durch Ehegatten, Eltern, Großeltern, Geschwistern, nahe Freunden, Lebensgefährten und Kinder ist zulässig.


Heißt das, dass gemäß Punkt 2, die Frau jetzt sogar verpflichtet ist, den Mann (auf eigene Kosten und Gefahr) aus der Wohnung zu entfernen? Denn der Mann fällt aufgrund der Scheidung nun auch nicht mehr in den Personenkreis der im Punkt 3 beschrieben wird.

Ohne die Wahrheit zu kennen, könnte sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie die Wohnung nicht mehr haben wollte, aber auch nicht aus dem Vertrag aussteigen konnte, und es deshalb jemanden überlassen hat, der sich die Miete leisten kann und will.
Und dann? Was ändert das? :) Mit dem Argument kann er trotzdem keinen Rechtsanspruch auf die Wohnung ergaunern. Ich verstehe nicht wieso du das erwähnt hast. Ist das relevant?

So wie es meine Vermutung hergibt, hätte die Dame ihm also die Wohnung überlassen; und zwar bevor sie ihn raushaben wollte. Da stellt sich die Frage nach dem warum! Eines der vielen Ungereimtheiten, die nach und nach ans Licht kommen. Das gehört schon alles aufgedröselt, da eine etwaige Räumungsklage schließlich erfolgreich durchgehen sollte.

Die Räumungsklage kann ja nur erfolgreich durchgehen, wenn sichergestellt ist, dass der Mann kein Wohnrecht mehr hat. Und gemäß Mietvertrag hat er wegen Punkt 3 (oben) kein Mitbenutzungsrecht mehr. Wenn sie sich aus Eigenschutz versteckt, dann heißt das nicht, dass sie ihm die Wohnung "überlassen" hat.
Ich meine: Hat SIE jetzt einen Fehler gemacht weil sie nicht sofort die Polizei eingeschaltet hat? Oder was genau ist der Frau überhaupt vorzuwerfen? Vor allem nämlich etwas was sie - betreffend des Wohnrechts - in eine ungünstige Situation bringen könnte? Sie hat alle Rechte auf ihrer Seite: Hauptmieter, Verleiher und er hat aufgrund der Scheidung gemäß Mietvertrag garkein Argument mehr.

Ich frag mich die ganze Zeit noch immer ob irgendwas meiner Freundin angehängt werden kann.

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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von alles2 » 26.02.2024, 21:39

Was es ändert? Es geht um die Glaubwürdigkeit der Dame. Erst recht, wenn er eine völlig andere Darstellung bietet. Sagt sie einmal A und dann B, wäre auch ein Gericht verunsichert. Was glaubst Du, wie oft ich Fälle hatte, da übte eine Frau Rache gegenüber ihren Partner aus, indem er sie verletzt haben soll und er landete in U-Haft. Bei der Hauptverhandlung verantworteten sich die Frauen dahingehend, sich selbst verletzt zu haben. Es ging nur darum, dass sie ihn los sind. Und sobald ein Mann eine Frau verletzt haben soll, kann er schnell mal hinter Gitter. Das wissen viele Frauen und nutzen es aus.

Deine Bekannte benötigt dringend Eure Unterstützung, damit sie weiß, was sie will. Sonst kann man schwer etwas zur Umsetzung bringen. Stell Dir vor, es wird eine begründete Räumungsklage veranlasst und bei einer eventuellen Verhandlung nimmt sie alles zurück, nachdem er auf sie eingewirkt hatte. So käme man auch kein Stück weiter.

Du versteifst Dich zu sehr auf den Mietvertrag. Auch ohne den ist die Situation klar. Der Haberer hat dort nichts verloren, sobald sie ihn rausschmeißt. Außer es ist was anderes ausgemacht worden, was hier noch nicht zu entnehmen ist.

Mich würde interessieren, was die zuvor erwähnte Frauen-Helpline zu dieser Sache sagt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Exmann hat Wohnung annektiert.

Beitrag von JohnnyHWR » 27.02.2024, 01:25

Ja die Frauenhelpline hat ihr damals geraten sofort eine Anzeige zu machen um ein Annäherungs und Betretungsverbot zu erwirken. Und sie haben ihr eine Telefonnummer gegeben wo sie gratis juristische Unterstützung bekommt.

Es war wieder so eine Sache bei der sie nicht gehandelt hat. Einerseits wachsen einem graue Haare bei dieser Untätigkeit aber andererseits weiß ich auch von ihr dass das für sie heftige Schritte sind.

Warum? Naja... Die war die letzten 12 Jahre mit dem Typen verheiratet. Seine Familie, ihre Familie...alle verbandelt. Noch dazu kommt die "Erweiterung ihrer Toleranzgrenze". Soll heißen: Der Typ hat halt eben eine sehr aggressive und dominante Art (allen gegenüber).
Die Badezimmer-gschicht war für sie nicht soooo schlimm. Aha?? "Naja er hat mich ja nicht geschlagen".

Also was will ich damit sagen? Manche rennen sofort zum Zahnarzt weil sie ein braunes Punkterl wo gesehen haben. Und manche bequemen sich erst dorthin nachdem die Zahnschmerzen unerträglich geworden sind.

Und diese Grenzen lassen sich schön ausweiten indem man sie strapaziert aber nicht überschreitet.

So kommts, dass eine Frau die Bullen anruft weil der Ex ihr den Mittelfinger zeigt und eine andere erst, wenn die Nase gebrochen ist.
Letztere ist Beschimpfungen oder Misshandlungen bereits gewohnt. Erstere nicht.

Die hätte halt den Zorn der Familie gegen sich gerichtet, wenn sie es "wagt". Also rrrrichtig richtig o@sch.
Wir würden heutzutage dazu "toxische Beziehung" sagen. Also eine Beziehung die bereits stockholmsyndrom-artige Verhaltensweisen ihrerseits erkennen lässt. Und so wie ich das innerhalb des letzten Jahres mitbekommen habe, war das nicht aufgeblasen und übertrieben. Die körperlichen Reaktionen einer heftigen Panikattacke kann man nicht schauspielern (blass, kalter Schweiß, hochfrequentes Zittern, Tränen, starrer Todesblick..).

Jedenfalls, und das dürfte jetzt interessant sein: Die Polizei hat uns damals (als es eh schon längst zu spät für ein Annäherungs und Betretungsverbot war) gesagt, dass es besser war diesen Schritt nicht getan zu haben. 10. Bezirk...die wussten wovon sie reden. Nach so einer Aktion wirds meistens nur noch schlimmer. Denn der Weggewiesene verliert nämlich nicht sein Wohnrecht. Er kriegt den Schlüssel nach 2 Wochen wieder. Und meistens eskalierts danach noch ärger.

Aber ja, ich verstehe deinen Punkt sehr gut! Eine gekränkte Frau will einen Mann bluten sehen und vernichten. Overkillen im wahrsten Sinne..
Kann ich aber mit sehr gutem Gewissen behaupten dass wir es hier nicht mit so einer Art Frau zutun haben. Die ist schon so eingeschüchtert und geknickt, die will nur noch ihre Ruhe haben. Sie macht sich auch Gedanken was aus ihm wird, sollte er die Wohnung verlassen müssen (stockholm lässt grüßen).

Eigentlich bin auch eher ich der Initiator. Aber weniger weil ich den Habara eins auswischen will sondern weil diese Wohnung kein Luxus ist den sie verteidigen soll sondern weil es eine Notwenigkeit ist. Eine Frau, ein Kind und eine Ü70erin werden ständig auf 30m² krank weil sie sich gegenseitig anstecken. Das Kind mit 10 Jahren braucht ein geregeltes Leben. Die anderen auch, eh klar. Und noch dazu kommt die finanzielle Drucksituation: Was ist wenn der Typ einfach aus Bosheit einmal die Miete nicht zahlt? Dann zahlt beinhart sie. Macht er was kaputt, zahlt sie.
Ok...ließe sich auch alles im Nachhinein rechtlich klären aber bis dahin sind nochmal 20 Panikattacken gekommen, Stress, Streit, Diskussionen und ein Minus am Konto.

Dieser Weitblick fehlt der Frau leider... Oder sie hat gelernt das auszublenden sonst hätts die letzten 12 Jahre nicht überstanden ohne verrückt zu werden.

Sie resigniert, denkt daran eine neue Wohnung zu suchen (was als ukr flüchtlich ein super glücksspiel ist) ich sage: hey du HAST eine wohnung! Mit vertrag, mit 66m², neubau.. kind und großmutter leiden weils wie sardinen in der thunfischdose aufeinander schlafen. Kopf im Sand.

Sie hofft, dass er ihr die Wohnung freiwillig zurückgibt weil er sichs nicht leisten kann (1650 netto bei 1000€ kaltmiete...pfuh...das WIRD knapp und das nächste Drama ist damit schon vorprogrammiert).

Ok und nehmen wir an sie wäre vor Gericht unglaubwürdig. Was änderts? Sie hat nicht das Recht wie Wohnung an Dritte weiterzugeben (selbst nicht in Form einer Bittleihe), ist verplfichtet ihn zu enrfernen und er gehört nicht mehr zum erlaubten Personenkreis dem sie ein Benutzungsrecht geben darf. Das sind alles Sachen die schwarz auf weiß belegt sind. Ganz jenseits von irgendwelchen Ehe-Dramen hebelt da mMn nichts die formellen Gegenstände (Mietvertrag, Scheidungsurkunde) aus. Korrigier mich, wenn ich falsch liege, bitte.

Aus meiner Sicht bedarf es aus Sicht der Frau nicht einmal einer großen Erklärung die auf Wahrheitsgehalt und Glaubwürdigkeit geprüft oder hinterfragt werden müsste, denn die Fakten gemäß der 3 Punkte im MV + Scheidungsurkunde müssten mMn komplett ausreichen um eine Räumungsklage einzureichen die nicht näher hinterfragt werden muss. Komplett wurscht ob die 2 sich gefetzt oder sich Erdbeeren aus dem Bauchnabel gegessen haben.

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