Gerichtlich beantrage und zwangsweise Räumung der Wohnung mit einem vor 10 Jahren erwirkten exekutionstitel

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Benny2020
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Gerichtlich beantrage und zwangsweise Räumung der Wohnung mit einem vor 10 Jahren erwirkten exekutionstitel

Beitrag von Benny2020 » 17.02.2024, 09:46

Ich war vor drei Monaten mit der Miete etwas im Rückstand. Die Wohnungsgesellschaft beantragte eine zwangsweise Räumung mit einem vor 10 Jahren erwirkten Exekutionstitel bei Gericht. Diese Zwangsweise Räumung wurde von Seiten des Gerichts genehmigt. Auf Anfrage bei dem Betreiber um zurück Ziehung der Räumung, nach Ausgleich des Mietkontos wurde dies verneint. Ich kann aber aus gesundheitlichen Gründen ( 80% ) Dauerbehinderung mit unzumutbarkeit, nicht in 5 Wochen bis zur Räumung eine neue Wohnung finden und auch übersiedeln.
Meine Frage lautet: habe ich eine Möglichkeit die Räumung um drei Monate zu verlängern um mehr Zeit zur Wohnungsuche zu haben und die Wohnung dann im selbst geräumten Zustand zurück geben zu können?



alles2
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Re: Gerichtlich beantragte und zwangsweise Räumung der Wohnung mit einem vor 10 Jahren erwirkten Exekutionstitel

Beitrag von alles2 » 18.02.2024, 11:26

In Extremfällen ist nach § 35 Abs.1 MRG gar ein Räumungsaufschub von bis zu einem Jahr möglich. Das kann bei drohender Obdachlosigkeit oder anderen berücksichtigungswürdigen Gründen wie die Betreuung minderjähriger Kinder, einer schweren Krankheit oder sonstigen Härtefällen zutreffen, wenn dem Vermieter dadurch keine unverhältnismäßigen Nachteile erwachsen. Anscheinend wurde Dir bereits eine Räumungsfrist innerhalb außerhalb der Einspruchsfrist zuteil, welche eben verlängert werden kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Gerichtlich beantrage und zwangsweise Räumung der Wohnung mit einem vor 10 Jahren erwirkten exekutionstitel

Beitrag von MG » 18.02.2024, 18:35

Gem. § 575 Abs 3 ZPO wird ein Räumungstitel unwirksam, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Urteil die Zwangsräumung beantragt wird!!

Dirse Frist ist vom Gericht von sich aus zu berücksichtigen.

Wenn es daher tatsächlich das Urteil von vor 10 Jahren ist, hätte die Exekution absolut nicht bewilligt werden dürfen.

Bitte, holen Sie dringend Beratung ein(Amtstag des Gerichtes oder erstanwaltliche Auskunft, Mieterhilfe etc.).
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Gerichtlich beantragte und zwangsweise Räumung der Wohnung mit einem vor 10 Jahren erwirkten Exekutionstitel

Beitrag von alles2 » 18.02.2024, 20:34

Das kommt mir auch nicht koscher vor. Nachdem mehr vorgefallen sein muss, als wir hier erfahren haben, und sich die Frage auf das Hinauszögern der Räumung bezog, hielt ich mich nicht mit der Frage auf, ob beim Bezirksgericht alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Betroffene unterschlagen in ihrer Rage oft wesentliche Aspekte und ein Vermieter "reaktiviert" nicht ohne Grund so einen alten Exekutionstitel, welcher wohl nur nebenbei und zur Untermauerung dargelegt wurde. Der Mieter wird hoffentlich Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung eingebracht oder von seinem Einspruchsrecht gegen die Exekutionsbewilligung Gebrauch gemacht haben (daher vermutlich noch die 5 Wochen Zeit für die Wohnungsräumung).
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