Gegenstände am Gang

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JUSLINE
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Gegenstände am Gang

Beitrag von JUSLINE » 05.01.2006, 16:01

Ich wohne in einer Miet-Genossenschaftswohnung und habe Probleme mit meinen Nachbarn. Diese stellen schon seit Mietbeginn (1,5 Jahre) ständig Gegenstände am Gang ab. Da diese direkt vor meiner Wohnungstüre stehen, stört das sehr. Oft stolperte ich über Schuhe, Roller, usw. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, warum ich die stinkenden Schuhpaare (bis zu 10 Stk, da die Familie 6-köpfig ist und oft Besuch empfängt) vor meiner Türe stehen habe.

Laut Hausordnung der Genossenschaft ist es strikt verboten (aus "Feuer- und polizeirechtlichen Gründen") auch nur irgendwelche Gegenstände am Gang abzustellen.

Persönliche Gespräche mit dem Nachbarn bringen nichts (Türe wird mir vor der Nase zugeschlagen), inzwischen habe ich 7 Beschwerden an die Genossenschaft geschickt - jeweils mit Fotomaterial als Beweis untermauert). Die Genossenschaft hat zwar stets Briefe an meine Nachbarn geschickt mit der Aufforderung den Gang zu räumen. Dies blieb von meinen Nachbarn aber auch ohne Beachtung. Auch eine Drohung mit dem Rechtsanwalt (von der Genossenschaft) hat meine Nachbarn nicht beeindruckt.

Nachdem ich nun wieder mit der Hausverwaltung der Genossenschaft redete, sagte mir die Hausveralterin, man könne jetzt nichts mehr tun, da abgestellte Gegenstände am Gang kein Kündigungsgrund sind. Ich müsse den Tatbestand wohl akzeptieren, denn es stehe in keinem Gesetz, dass dies verboten sei. Wenn die Familie nicht selbst einsichtig ist und wir uns nicht einigen können, hätte ich wohl "Pech".

Nun meine Frage: stimmt das? Ich dachte erst, das Freihalten der Gänge stünde im Mietgesetz?!

Hat jemand eine Idee, was ich noch tun kann?




Gene
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RE: Gegenstände am Gang

Beitrag von Gene » 05.01.2006, 16:33

Also ich würde die Genossenschaft nochmals darauf ausdrücklich hinweisen, daß es aus Brandschutztechnischen Gründen verboten ist auf Gängen, die im Brandfall Fluchtwege darstellen, brennbare Materialien als auch Fluchtwegeinschränkende Dinge zu lagern und daher "Gefahr im Verzug" besteht.


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