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Kaution

Verfasst: 02.01.2006, 18:44
von JUSLINE
Hallo,

folgende Frage hätt ich an euch:



Bin Mieterin eines Hauses. Hab mittlerweile den Vertrag fristgerecht gekündigt und bin noch 2 Monate in diesem Haus. Jetzt wollt ich wissen ob der Vermieter gesetzliche Schritte einleiten kann, wenn ich die letzten 2 Mieten nicht bezahle? Er könnte sich dafür gleich die Kaution behalten.



Vielen Dank

lg


RE: Kaution

Verfasst: 06.01.2006, 11:53
von MEMIL
Ist aber dazu nicht verpflichtet. Wahrscheinlich ist, dass er die Kaution einbehalten wird. Theoretisch kann er dich aber klagen und du müßte diese 2 Monatsmiete auch später bezahlen. Die Kaution muss an dich zurückbezahlt werden.

MFG,

MEMIL


RE: Kaution

Verfasst: 06.01.2006, 11:53
von MEMIL
Ist aber dazu nicht verpflichtet. Wahrscheinlich ist, dass er die Kaution einbehalten wird. Theoretisch kann er dich aber klagen und du müßte diese 2 Monatsmiete auch später bezahlen. Die Kaution muss an dich zurückbezahlt werden.

MFG,

MEMIL