Kühlschrank defekt
Verfasst: 29.01.2024, 17:56
Ich habe folgende Frage zu einem fiktiven Fall:
Eine Person hat eine Wohnung gemietet, in der es einen eingebauten Kühlschrank gibt. Einmal fiel der Strom in der Wohnung aus. Als der Strom wieder eingeschaltet wurde, wurde der Kühlschrank beschädigt. Der Kühlschrank kühlt nicht mehr, aber die Innenlampe funktioniert noch, das Gerät ist also noch teilweise funktionsfähig.
Der Mieter forderte den Vermieter auf, den Kühlschrank zu reparieren. Der Vermieter lehnte ab und argumentierte, dass die Kosten für die Reparaturen vom Mieter zu tragen seien.
Daher möchte der Mieter nun ausziehen oder den Vertrag kündigen. Er fragt sich aber, ob der Vermieter die Kosten für die Reparatur des Kühlschranks von der Kaution abziehen kann. Wie ist das geregelt? Kann der Vermieter diese Kosten absetzen?
Eine Person hat eine Wohnung gemietet, in der es einen eingebauten Kühlschrank gibt. Einmal fiel der Strom in der Wohnung aus. Als der Strom wieder eingeschaltet wurde, wurde der Kühlschrank beschädigt. Der Kühlschrank kühlt nicht mehr, aber die Innenlampe funktioniert noch, das Gerät ist also noch teilweise funktionsfähig.
Der Mieter forderte den Vermieter auf, den Kühlschrank zu reparieren. Der Vermieter lehnte ab und argumentierte, dass die Kosten für die Reparaturen vom Mieter zu tragen seien.
Daher möchte der Mieter nun ausziehen oder den Vertrag kündigen. Er fragt sich aber, ob der Vermieter die Kosten für die Reparatur des Kühlschranks von der Kaution abziehen kann. Wie ist das geregelt? Kann der Vermieter diese Kosten absetzen?