Seite 1 von 1

Kühlschrank defekt

Verfasst: 29.01.2024, 17:56
von hansottodschil
Ich habe folgende Frage zu einem fiktiven Fall:

Eine Person hat eine Wohnung gemietet, in der es einen eingebauten Kühlschrank gibt. Einmal fiel der Strom in der Wohnung aus. Als der Strom wieder eingeschaltet wurde, wurde der Kühlschrank beschädigt. Der Kühlschrank kühlt nicht mehr, aber die Innenlampe funktioniert noch, das Gerät ist also noch teilweise funktionsfähig.

Der Mieter forderte den Vermieter auf, den Kühlschrank zu reparieren. Der Vermieter lehnte ab und argumentierte, dass die Kosten für die Reparaturen vom Mieter zu tragen seien.

Daher möchte der Mieter nun ausziehen oder den Vertrag kündigen. Er fragt sich aber, ob der Vermieter die Kosten für die Reparatur des Kühlschranks von der Kaution abziehen kann. Wie ist das geregelt? Kann der Vermieter diese Kosten absetzen?

Re: Kühlschrank defekt

Verfasst: 23.02.2024, 15:01
von alles2
Das willkürliche Szenario ist viel zu unkonkret. Es bleibt mitunter die Frage, ob die Küche Teil des Mietvertrages ist oder ob sie einfach nur vom Vormieter übernommen wurde. Und was diesbezüglich vertraglich festgehalten wurde bzw. auf welche Grundlage sich der Vermieter stützt. Zu klären wäre auch der Grund für den Stromausfall, was umso schwieriger wird. Dies alles selbstverständlich unter der Annahme, dass von wem der Kühlschrank eingegangen ist, es keine Garantie mehr gibt und nicht nach einem alternativen Kostenträger gesucht wird.