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Kaution

Verfasst: 23.12.2005, 10:49
von JUSLINE
Hallo Jusline



Kann ich die Kaution auch in Form eines Sparbuches oder Wertpapier mit Kapitalgarantie hinterlegen? Kann ich die Kaution mit Zinsen zurückverlangen, vorausgesetzt ich bezahle meine Miete pünktlich und verursache keinen Schaden außer der rechtlich anerkannten Abnützung? Oder ist die Kautionhinterlegung eine Vereinbarungssache? Es handelt sich um einen größeren Betrag.



Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen und dem Juslineteam schöne Festtage



Mit freundlichen Grüssen

Tontschi


RE: Kaution

Verfasst: 23.12.2005, 15:36
von JUSLINE
Kaution ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Allerdings steht dir Verzinsung zumindest zum Eckzinssatz zu. Vereinbarungen nachdem die Kaution nicht verzinst würde sind ungültig.