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Kategorie

Verfasst: 21.12.2005, 11:54
von JUSLINE
Kann mir jemand sagen, innerhalb welcher Frist man die Wohnungskategorie anfechten kann? Gelten hier auch die gleichen Fristen wie bei der Mietzinsanfechtung, also 3 Jahre ab Vertragsabschlusss? Mein Vertrag gilt ab Juni 2001.....

Danke

Alix


RE: Kategorie

Verfasst: 25.12.2005, 02:02
von MEMIL
Ja, die Kategorie selbst kannst du nicht anfechten, weil wenn dein Mietvertrag im Jahr 2001 unterzeichnet wurde, ist nicht die Kategorie sondern den Richtwert für dein Mietverhältnis relevant. Du könntest den Mietzins beanspruchen, aber eben "könntest". Die Verjährung ist bereits angetreten und die Miete ist "legalisiert"...

Du kannst nur mehr überprüfen lassen und verhindern, dass es zu Erhöhungen kommt (du brauchst nicht einmal mehr die Anpassung bezahlen, wenn die Miete unzulässig war).

Mehr ist nicht drinnen!

MFG,

MEMIL