Hallo,
ich habe bis Ende Dezember in einer WG mit zwei Mitbewohnerinnen gewohnt. Mitbewohnerin A ist Hauptmieterin, Mitbewohnerin B und ich haben Untermietverträge mit ihr.
Als Anfang Dezember klar war, dass ich zum 01.01. aus- bzw umziehe, habe ich das direkt angesprochen und nach Absprache die Nachmietersuche für mein Zimmer begonnen, damit möglichst schnell jemand gefunden wird und ich nicht bis zum Ende meiner 3-monatigen Kündigungsfrist Miete zahlen muss.
Mitbewohnerin B hat dann aber entschieden, dass sie in mein großes Zimmer ziehen möchte und wohnt auch seit Ende Dezember in meinem ehemaligen Zimmer. Ihr kleines Zimmer steht seitdem also leer und es muss noch eine neue Nachmieterin gefunden werden.
Ich hatte nach der ersten erfolglosen Bewerberrunde im Dezember aus Fairness zugestimmt, noch bis Mitte Januar Miete für das kleine Zimmer zu zahlen. Da wegen der Feiertage und meinem recht spontanen Auszug die Zeit für eine zweite Bewerberrunde zu knapp war.
Gestern erfahre ich, dass immer noch keine Nachmieterin gefunden wurde und "ich ja auf jeden Fall noch weiter die Miete für mein großes Zimmer zahlen muss, bis sie jemand passendes gefunden haben."
In meinem Verständnis ist aber ja Mitbewohnerin B ganz klar meine Nachmieterin für das in meinem Untermietvertrag beschriebene Mietobjekt und somit ist meine Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt. Dass sie für ein Zimmer, mit dem ich nichts zu tun habe, niemanden finden, ist doch dann nicht mehr mein Problem. Oder?
Dazu kommt noch, dass sich auf dem WG-Konto noch Restgeld von mir (Nebenkosten Puffer) befindet. Das wollen sie mir jetzt nicht mehr ausbezahlen.
Leider habe ich nur mündlich gekündigt, was sich jetzt natürlich rächt... Bin ich mit meiner Annahme, dass ich nicht mehr verpflichtet bin, irgendetwas zu zahlen, im Recht?
Ich hoffe, mir kann dabei jemand weiterhelfen. Danke schonmal
Mietzahlung trotz Nachmieterin?
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Re: Mietzahlung trotz Nachmieterin?
schreib die Kündigung schriftlich. Dein Puffer muss sie dir anrechnen und was das Zimmer angeht, sollte es normal ein mündlicher Vertrag sein, doch hier gilt immer es schwer zu beweisen
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