Pflichten der Hausverw.
Verfasst: 19.12.2005, 14:21
Hallo!
Ich wohne in einer Hauptmietwohnung und habe aufgrund meiner Einkommenssituation Anspruch auf Wohnbeihilfe. Dazu ist eine von der Hausverwaltung unterschriebene Kostenbestätigung notwendig.
Ich habe das Formular bereits dreimal an die Hausverwaltung gesendet. Zuletzt eingeschrieben und mit frankiertem Rückkuvert. Trotzdem erhielt ich nie Antwort.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet das Formular zu unterfertigen?
Ich spiele mit dem Gedanken ab Jänner den Teil der Miete einzubehalten der der zu erwartendenn Wohnbeihilfe entspricht. Kann ich das machen oder laufe ich Gefahr, dass der Vertrag gekündigt wird? Selbstverständlich würde ich die Verwaltung von diesem Schritt in Kenntnis setzen und nur den Betrag einbehalten, der wirlich mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit durch die Wohnbeihilfe gedeckt wäre.
Danke,
R.L.
Ich wohne in einer Hauptmietwohnung und habe aufgrund meiner Einkommenssituation Anspruch auf Wohnbeihilfe. Dazu ist eine von der Hausverwaltung unterschriebene Kostenbestätigung notwendig.
Ich habe das Formular bereits dreimal an die Hausverwaltung gesendet. Zuletzt eingeschrieben und mit frankiertem Rückkuvert. Trotzdem erhielt ich nie Antwort.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet das Formular zu unterfertigen?
Ich spiele mit dem Gedanken ab Jänner den Teil der Miete einzubehalten der der zu erwartendenn Wohnbeihilfe entspricht. Kann ich das machen oder laufe ich Gefahr, dass der Vertrag gekündigt wird? Selbstverständlich würde ich die Verwaltung von diesem Schritt in Kenntnis setzen und nur den Betrag einbehalten, der wirlich mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit durch die Wohnbeihilfe gedeckt wäre.
Danke,
R.L.