Hallo
Ich wohne jetzt seit ca. 2 Jahren in einer Mietwohnung. Jetzt wollte ich mir einen 2ten Hund aus einem Tierheim holen. Nur als Randinfo: der Hund ist 10 Jahre und hat Brustkrebs, und ist in einem Slowakischen Tierheim und da ist die medizinische Versorgung mehr als schlecht.
Der Vermieter hat mit wirklich blöden Argumenten nein gesagt und ich wollte auch nicht rumdiskutieren da für mich klar war, wenn er nein sagt kündige ich.
Jetzt hab ich hier gelesen das man mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auch aus einem Befristeten Vertrag rauskann.
Meine Frage. Wenn ich kündige und dann den 2ten Hund hole, kann er rechtlich dagegen was machen?
Danke schon im Verraus Sammy1
Kündigung und Hundehaltung
RE: Kündigung und Hundehaltung
Euer Mietvertrag, und somit Kündigung, endet erst mit Ablauf der 3 Monate. Bis dahin sind sämtlich Vertragsgrundlagen und Hausordnungen einzuhalten.
Glaube nicht das der Vermieter wegen 3 Monate noch irgend etwas tun wird.
Glaube nicht das der Vermieter wegen 3 Monate noch irgend etwas tun wird.
RE: Kündigung und Hundehaltung
Danke für die Antwort
Der Hund kommt für die restliche Zeit nur als Gasthund zu uns. Sicher ist sicher..
Der Hund kommt für die restliche Zeit nur als Gasthund zu uns. Sicher ist sicher..
RE: Kündigung und Hundehaltung
Sammy, ich glaube du hast über den Bug geschossen.
1) Während der Kündigungsfrist kannst du die "Belegschaft" des Tierheims zu dir holen. Der Vermieter wird sicher nicht dagegen tun, insbesondere wenn du gerichtlich aufgekündigt hast. Auch einvernehmlich, schriftlich, wenn er dir schriftlich bestätigen kann, dass er die Kündigung angenommen hat, ist die Geschichte abgelaufen.
2) Aber, wenn in deinem Mietvertrag, oder in der Hausordnung, dir das Recht der Tierhaltung zu steht, dann kann der Vermieter dich nicht, nur weil du einen Hund mehr oder weniger hast, kündigen.
MFG,
MEMIL
1) Während der Kündigungsfrist kannst du die "Belegschaft" des Tierheims zu dir holen. Der Vermieter wird sicher nicht dagegen tun, insbesondere wenn du gerichtlich aufgekündigt hast. Auch einvernehmlich, schriftlich, wenn er dir schriftlich bestätigen kann, dass er die Kündigung angenommen hat, ist die Geschichte abgelaufen.
2) Aber, wenn in deinem Mietvertrag, oder in der Hausordnung, dir das Recht der Tierhaltung zu steht, dann kann der Vermieter dich nicht, nur weil du einen Hund mehr oder weniger hast, kündigen.
MFG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste