Versicherungspflicht des Vermieters
Verfasst: 16.12.2005, 20:14
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Durch einen defekten Trockner entstand ein Schwelbrand, der Schaden in den meisten Teilen der Wohnung entstehen ließ. Wir haben eine Versicherung unseres Inventares abgeschlossen, es befinden sich jedoch auch diverse Möbelstücke des Vermieters in der besagten Wohnung. Der Vermieter hat aber hierfür keine Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es nun rechtlich aus? Hätten wir auch die Gegenstände des Vermieters mitversichern müssen bzw. geht das überhaupt? Wenn nicht, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen und die beschädigten Möbel wieder ersetzen? In unserem Mietvertrag kann man nicht herauslesen, ob der Vermieter eine Versicherung hätte abschließen müssen.
Durch einen defekten Trockner entstand ein Schwelbrand, der Schaden in den meisten Teilen der Wohnung entstehen ließ. Wir haben eine Versicherung unseres Inventares abgeschlossen, es befinden sich jedoch auch diverse Möbelstücke des Vermieters in der besagten Wohnung. Der Vermieter hat aber hierfür keine Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es nun rechtlich aus? Hätten wir auch die Gegenstände des Vermieters mitversichern müssen bzw. geht das überhaupt? Wenn nicht, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen und die beschädigten Möbel wieder ersetzen? In unserem Mietvertrag kann man nicht herauslesen, ob der Vermieter eine Versicherung hätte abschließen müssen.