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Versicherungspflicht des Vermieters

Verfasst: 16.12.2005, 20:14
von JUSLINE
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

Durch einen defekten Trockner entstand ein Schwelbrand, der Schaden in den meisten Teilen der Wohnung entstehen ließ. Wir haben eine Versicherung unseres Inventares abgeschlossen, es befinden sich jedoch auch diverse Möbelstücke des Vermieters in der besagten Wohnung. Der Vermieter hat aber hierfür keine Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es nun rechtlich aus? Hätten wir auch die Gegenstände des Vermieters mitversichern müssen bzw. geht das überhaupt? Wenn nicht, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen und die beschädigten Möbel wieder ersetzen? In unserem Mietvertrag kann man nicht herauslesen, ob der Vermieter eine Versicherung hätte abschließen müssen.


RE: Versicherungspflicht des Vermieters

Verfasst: 16.12.2005, 23:36
von MEMIL
Leider muss ich dich enttäuschen. Wenn es nichts vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Schäden zu beheben, bzw. die Möbel zu ersetzen. Wären die Schäden durch Einwirken von Dritten, oder durch Naturereignis entstanden, müßte der Vermieter die Kosten tragen. Sind aber diesen Schäden durch Geräten, die dir gehören, entstanden, bist du dafür verantwortlich.

MFG,

Memil


RE: Versicherungspflicht des Vermieters

Verfasst: 17.12.2005, 08:59
von JUSLINE
Danke für die Antwort.

Und wie sieht es aus, wenn der Trockner dem Vermieter gehört hat?


RE: Versicherungspflicht des Vermieters

Verfasst: 17.12.2005, 09:12
von MEMIL
Dann sieht die Sache ganz andere aus. Hat er den Trockner an dich vermietet, ist er für eine eventuelle versteckte Mangel verantwortlich. Wenn du den Trockner vertragskonform verwendet hast, bist du nur für die Reparatur des Gerätes verantwortlich, nicht jedoch für anderen Schäden.

MFG,

MEMIL