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Kündingung

Verfasst: 16.12.2005, 17:30
von JUSLINE
Habe folgendes Problem mit meinem Hauptmieter !. Ich habe vor 1,5 Jahren ein Mietvertrag auf 10 Jahre für ein Einfamilienhaus (errichtet 1950) mit meinem Mieter notariell abgechlossen. Nun stellt sich heraus, daß mein Hauptmieter in dem letzten Jahr sehr unregelmäßig seine Mieten zahlt und nun drei Monatsmieten im Rückstand ist. Von mir wurde ein Schreiben vor 4 Monaten aufgesetzt in dem er aufgefordert wurde bis Jahresende 2005 diesen Nachzahlungen nachzukommen. Bis dato wurden diese Missstände seitens des Mieters nicht beglichen. Nun wollte ich wissen ob ich aufgrund dieser Tatsachen den Mietvertag auflösen kann und welche Kündingunsfristen hier gesetzlich einzuhalten sind. Ich hoffe jemand kann mir in dieser Situation weiterhelfen ???????




RE: Kündingung

Verfasst: 17.12.2005, 09:40
von MEMIL
Ich kenne deinen Mietvertrag nicht und kann dir nur eine allgemeine Antwort anbieten. Grundsätzlich kannst du jedenfalls, nach einer Monatsverspätung und einem Tag eine Räunungsklage einbringen. Das bezieht sich auf das ABGB, weil es sich um ein 1-Familienhaus handelt. Zugleich klagst du auch die rückständige Miete ein.

MFG,

MEMIL