Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN möglich?
Verfasst: 11.12.2005, 18:31
Hallo, ich habe da eine Frage,
mein LG hat die Wohnung in der wir derzeit Wohnen mit 1´. Dezember 2004 auf 3 Jahre befristet vermietet.
In der Wohnung sind zwar Heizkörper vorhanden - aber der Vermieter hat nicht wie mündlich ausgemacht die Zentralheizung an die Fernwärme anschließen lassen und behauptet die Firmen hätten ihn "hängen" lassen.
Wir können die Wohnung derzeit nur mit einem im Wohn/Schlafzimmer eingebauten Holz/Kohleofen heizen. Küche und Badezimmer nur mit unseren gekauften Radiatoren (und das geht ganz schön ins Geld)
Weiters ist es so, dass der Stiegenaufgang in unseren Stock(Dachbodenausbau) sicher KEINER Bauvorschrift entspricht - zu schmale Stiege, aus Holz und der Treppenauftritt ist sehr schmal (entspricht NICHT der ÖNORM). Ich bin nun schwanger, und es ist nicht zu schaffen diese Treppe ohne große Sturzgefahr mit Babybauch zu bewältigen.
Haben wir eine Chance den Mietvertrag aus einem der genannten Gründe vorzeitig aufzulösen oder sind wir an die 3monatige Kündigungszeit gebunden und müssen die 3 Monate doppelt zahlen??
Danke für die Auskunft!
alHex
mein LG hat die Wohnung in der wir derzeit Wohnen mit 1´. Dezember 2004 auf 3 Jahre befristet vermietet.
In der Wohnung sind zwar Heizkörper vorhanden - aber der Vermieter hat nicht wie mündlich ausgemacht die Zentralheizung an die Fernwärme anschließen lassen und behauptet die Firmen hätten ihn "hängen" lassen.
Wir können die Wohnung derzeit nur mit einem im Wohn/Schlafzimmer eingebauten Holz/Kohleofen heizen. Küche und Badezimmer nur mit unseren gekauften Radiatoren (und das geht ganz schön ins Geld)
Weiters ist es so, dass der Stiegenaufgang in unseren Stock(Dachbodenausbau) sicher KEINER Bauvorschrift entspricht - zu schmale Stiege, aus Holz und der Treppenauftritt ist sehr schmal (entspricht NICHT der ÖNORM). Ich bin nun schwanger, und es ist nicht zu schaffen diese Treppe ohne große Sturzgefahr mit Babybauch zu bewältigen.
Haben wir eine Chance den Mietvertrag aus einem der genannten Gründe vorzeitig aufzulösen oder sind wir an die 3monatige Kündigungszeit gebunden und müssen die 3 Monate doppelt zahlen??
Danke für die Auskunft!
alHex