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Mietrecht Umlage für Erhaltungsarbeiten

Verfasst: 09.12.2005, 19:22
von JUSLINE
Hat jemand schon Erfahrung gemacht, ob es rechtens, wenn der Vermieter für Erhaltungsarbeiten am Haus (nicht für die gemietete Wohnung) in meinem Fall 4 Einmalzahlungen a 525 € bis März 2006 verlangen kann oder muß der Betrag, wenn die Rücklagen nicht reichen, über einen längeren Zeitraum über den Mietzins beglichen werden ?



Herzlichen Dank für eine Info


RE: Mietrecht Umlage für Erhaltungsarbeiten

Verfasst: 09.12.2005, 22:29
von MEMIL
Das gibt es nicht! Du kannst dich verweigern zu bezahlen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten Erhaltungsarbeiten zu erheben: Bei den gesetzlichen Beiträgen (ein Bruchteil von den Beträgen, die genannt hast, kann aber ewig verlangt werden), oder als dringende Sanierungsarbeiten (§ 18 MRG), die aber erst nach einem Antrag bei der Schlichtungsstelle oder Gericht verlangt werden kann, und dabei bist du als Partei berechtigt Stellungzunehmen und dich gegebenenfalls dagegen wehren.

MFG,

memil@gmx.net


RE: Mietrecht Umlage für Erhaltungsarbeiten

Verfasst: 10.12.2005, 16:52
von JUSLINE
Danke Dir herzlich Memil

für die schnelle Info.



Ich habe die Frage im Namen meiner 89-jährigen Tante gestellt. Ich selbst wohne in Deutschland und da ist das Mietrecht etwas anders.

So weit ich mich erinnere ist schon durch eine Schlichtungsstelle/Gericht entschieden worden Erhaltungsarbeiten durchzuführen, weil u.a. das Stiegenhaus in einem schlechten Zustand ist, der auch in einem Haus mit Wohnungen der Kategorie C/D besser sein muss.

Habe ich Deine Antwort richtig verstanden, daß der gesetzliche Beitrag eine Erhöhung des mtl. Mietzinses ausmachen könnte oder ggf. schon eine Umlagezahlung durch die Mieter erfolgen müsste, allerdings in einer geringeren Höhe als der von mir genannte Betrag.

MfG horstvonderheiden@t-online.de