Hallo,
nach einem Jahr darf ja in Österreich ein Mietverhältnis trotz Mietvertragsdauer von drei Jahren vorzeitig gekündigt werden.
Gilt das aber auch für eine Firma, die die Wohnung für ihre Zeitarbeiter nutzt?
Danke vorweg für eine hilfreiche Antwort!
Grüße, Franz
Mietverhältnis vorzeitig kündigen
Re: Mietverhältnis vorzeitig kündigen
Die erste Antwort lautet, wie so oft bei mietrechtlichen Fragen: "Das kommt darauf an..." Ist das MRG überhaupt anwendbar?
Ist § 29 MRG (dort steht die Kündigungsmöglichkeit) anwendbar?
Man wird daher den Mietvertrag prüfen müssen.
Ist § 29 MRG (dort steht die Kündigungsmöglichkeit) anwendbar?
Man wird daher den Mietvertrag prüfen müssen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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