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Pachtvertrag

Verfasst: 07.12.2005, 16:13
von birgitp
Wie kann sich ein Pächter in Hinblick auf einen unkündbaren 20 Jahre dauerend Pachtvertrag absichern dass dieser nicht vorzeitig gekündigt wird?

danke


RE: Pachtvertrag

Verfasst: 07.12.2005, 16:56
von birgitp
Hab noch ne Frage, die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund kann ich vertraglich nicht ausschließen oder?


RE: Pachtvertrag

Verfasst: 08.12.2005, 23:32
von MEMIL
Bei befristetem Pachtvertrag kannst du eine einfache Kündigung praktisch ausschließen. Das Objekt muss schon durch ein Naturereignis verschwunden sein, oder es muss schon eine gültige Abbruchsbewilligung vorhanden sein, damit der Verpächter den Pächter herauskriegt.

Die beste Sicherung gegen Kündigungsgefahr ist die Vereinbarung einer höhen Geldstrafe. Das wirkt Wunder.

MFG,

memil@gmx.net