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Zahlungsklage wegen Kaution

Verfasst: 06.12.2005, 13:20
von JUSLINE
Der Vermieter hat die Kaution nicht zurückbezahlt mit der Begründung dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben worden ist. Der Immobilienverwalter hat schriftlich bestätigt das die Wohnung (wie im Mietvertrag erforderlich) in einem sehr gutem Zustand übergeben worden ist. Die Räume sind aber nicht geweiselt worden da die Wohnung nicht mit weiss ausgemalten Wänden (sondern braunen Rauchlfecken)übernommen worden ist.Im Mietvertrag steht ebenfals nicht dass man die Wohnung weiss ausmalen soll. Dabei handelte es sich auch nur um 3 Räume cca. 20 m2 wofür der Vermieter durch seine eigene Firma 1.020 € !!!! berechnet hat. Im Einspruch gegen die Klage behauptet er dass die Wohnung mit weissen Wänden übernommen worden ist. Es gibt aber keinen Übergabe Protokoll!!! Wer ist hier im Recht????

RE: Zahlungsklage wegen Kaution

Verfasst: 08.12.2005, 23:46
von MEMIL
Die Frage ist nicht so sehr "wer im Recht ist". Du kannst leicht im Recht sein. Die Frage ist, wer Recht bekommt.

So schlimm schaut nicht aus für dich. Richter werden kantig, wenn Vermieter selbst die Wohnung mit der Kaution "renovieren". Das alles ist aber spekulativ. Die Wahrheit liegt vielleicht in der Mitte.

MFG,

memil@gmx.net