Poltern und Trampeln von oben raubt mir den letzten Nerv

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Golle
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Poltern und Trampeln von oben raubt mir den letzten Nerv

Beitrag von Golle » 28.10.2023, 11:34

Hallo ihr lieben,
Ich hab mich hier mal angemeldet, da ich wirklich kurz davor bin durchzudrehen.
Ich bin vor einem Monat in eine neue Wohnung gezogen und ich bin sehr unzufrieden damit.
Scheinbar verfügt die Wohnung über mir über gar keinen Trittschall (sehr alter Altbau)
Die Nachbarn trampeln den ganzen Tag durch die Wohnung, dass bei mir in der Küche die Gläser wackeln.
Das sind derart tieffrequente Laute Geräusche, die durch Mark und Knochen gehen und man meinen könnte da oben wohnt ein Esel der den ganzen Tag durch die Wohnung hüpft.

Desweiteren hab ich vor dem Einzug gefragt, ob es eine Gegensprechanlage gibt, dies wurde bejat. Als ich dann den Mietvertrag unterschrieben habe, wurde mir gesagt, dass es keine Gegensprechanlage gibt die Tür allerdings von 6-22h auf wäre und nachts zugesperrt wird.
Jetzt musste ich feststellen, dass die Haustüre die ganze Nacht auf ist und ich nicht einmal einen Schlüssel für die Haustüre habe.
Das ist ein sehr ungutes Gefühl, nicht zu wissen wer sich da nachts so im Haus rumtreibt.
Das Problem ist allerdings, dass ich einen befristeten Vertrag unterschrieben habe und num muss ich ein Jahr warten bis ich kündigen kann.
Ich würde mich sehr freuen, von euch zu erfahren, ob es eine Möglichkeit die Wohnung frühzeitig zu kündigen, da ich es hier nicht aushalte und mich die Lärmsituation derart stresst, dass ich kaum schlafen kann. Ich bin wirklich ratlos und hoffe auf eure Hilfe!
Vielen lieben Dank im vorraus und viele Grüße?



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Poltern und Trampeln von oben raubt mir den letzten Nerv

Beitrag von alles2 » 28.10.2023, 15:29

Klingt so, als würde weniger ein ungebührlicher Lärm durch die Nachbarn vorliegen, sondern es der Bausubstanz geschuldet sein. Anstatt den Störenfried abmahnen zu lassen und im Extremfall dessen Kündigung zu erzwingen, könntest Dich wegen einer vorzeitigen Kündigung an den Vermieter wenden oder er möge - wenn es sich nicht gerade um Ausstattungskategorie D handelt - bauliche Maßnahmen zur Abhilfe treffen. Unabhängig vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann man sich auch hier an § 1096 Abs.1 ABGB orientieren, wobei eine wesentliche Störung vorliegen sollte, was als solche zu vermitteln wäre. Wird nichts zum vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjektes unternommen, kann der Mieter mit einer Mietzinsminderungen bis zu 25 % antworten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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