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Mietrecht

Verfasst: 29.11.2005, 12:09
von JUSLINE
guten tag zusammen!

ich hätte einmal ein paar wesentliche fragen; und zwar es ist folgendes....

wir (meine freundin, mein hund und ich) sind heuer im august in eine wohnung gezogen. zuerst war alles in ordnung. wir haben eine hausmeisterin, die wir über die betriebskosten bezahlen. und jetzt zu meiner frage; wir sind in streitigkeiten verwickelt worden, weil die hausmeisterin immer, wenn sie den gang gekehrt hat, den dreck vor unserer haustüre liegen hat lassen; sie sollte einmal die woche aufwaschen, und wenn ich nach hause komme, und nachaufwaschen gehe, brauche ich mindestens vier kübel wasser, die alle schwarz sind....

hab ich da rechte? kann ich da irgendetwas tun???

danke sandy


RE: Mietrecht

Verfasst: 29.11.2005, 21:46
von MEMIL
Liebe Sandy!

Leider muss ich dich enttäuschen. Die Hausbesorgerin wird nicht „von dir über die Betriebskosten“ bezahlt, sondern sie wird von dem Hausbesitzer bezahlt und er darf (§ 20 MRG) seine Kosten auf die Betriebskosten überwälzen. Das ist insofern wichtig klar zu stellen, weil als Mieterin du keinen direkten Anspruch darauf hast, zu verlangen, dass die Hausbesorgerin gut oder schlecht sein soll hast. Diese Ansprüche stehen nur den Eigentümern zu. Jedoch wenn die Hausbesorgerin dermaßen schlampig ist, dass der Betrieb des Hauses dadurch beeinträchtigt wird, hast du das Recht die Betriebskosten auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen und die Leistungen der Hausbesorgerin von der Schlichtungsstelle oder Gericht überprüft haben. Die Unregelmäßigkeiten müssen aber objektiv berechenbar sein. Subjektive Aspekte (Gutes oder Schlechtes Kehren) können nur von Eigentümern beanstandet werden, weil eben nur Eigentümer Arbeitgeber der Hausbesorgerin sind.



MFG,

memil@gmx.net