Guten Morgen in die Runde,
ich bin neu hier und weiß, dass schon etliche Fragen bezüglich Genossenschaftswohnung und Zweitwohnsitz gestellt wurden. Soweit ich das überblicken konnte, war jedoch die Frage- bzw. Problemstellung jeweils anders.
Mich interessiert Folgendes:
Wenn man seit 10 Jahren als Paar gemeinsam Hauptmieter einer Genossenschaftswohnung ist und sich nun zusätzlich in einem anderen Bundesland ein Haus als Zweitwohnsitz kaufen möchte - ist das erlaubt? Und wie sieht es mit der Wohnsitzanmeldung aus? Kann einer der beiden Genossenschaftswohnungsmieter in dem neuen Haus einen Hauptwohnsitz anmelden oder müssen beide in der Genossenschaftswohnung hauptgemeldet bleiben?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Genossenschaftswohnung, nachträglich Hauskauf
Re: Genossenschaftswohnung, nachträglich Hauskauf
Das werden Dir nicht beantworten können, weil die Bedingungen nicht gesetzlichen Regelungen folgt. Wo man auf verbindlichere Antworten stoßen könnte, findet man hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=24479
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=24479
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Genossenschaftswohnung, nachträglich Hauskauf
Vielen Dank! Aber mir scheint dieser Fall doch ziemlich anders zu sein. Bei meiner Frage ging es ja nicht darum, die nachträglich angekaufte Liegenschaft zu vermieten, sondern als Zweitwohnsitz zu nützen. Es wäre wirklich toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte - Danke!
Re: Genossenschaftswohnung, nachträglich Hauskauf
Es geht nicht vordergründig darum, ob man selbst in einem anderweitigen, eigenen Wohnobjekt wohnt oder es vermietet, sondern wie es sich verhält, wenn man über dieses verfügt. Schau Dir den letzten Beitrag im verlinkten Thread an. Dort wird darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen man eine Genossenschaftswohnung mieten dürfte und aus welche Unterlagen dieses abzulesen wäre.
Und in dem dort erstgenannten Link findet man folgende Verweise:
Und in dem dort erstgenannten Link findet man folgende Verweise:
Daher nochmals der Hinweis, nach dem Stichwort "klären" zu suchen!alles2 hat geschrieben: ↑13.02.2021, 13:53Du könntest das mit dem Amt der Landesregierung Deines Bundeslandes klären, das die Wohnbauförderung vergibt, und es davon überzeugen, dass der dringende Wohnbedarf trotz der Eigentumswohnung besteht. Viele zukünftige Bewohner einer gemeinnützigen Wohnung argumentieren, dass man durch die Arbeit auf diese angewiesen sei, weil die eigene Wohnung aufgrund der Distanz nicht zumutbar wäre und die Partnerschaft sonst darunter leiden würde.
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