Genossenschaftswohnung, nachträglich Hauskauf
Verfasst: 29.09.2023, 09:24
Guten Morgen in die Runde,
ich bin neu hier und weiß, dass schon etliche Fragen bezüglich Genossenschaftswohnung und Zweitwohnsitz gestellt wurden. Soweit ich das überblicken konnte, war jedoch die Frage- bzw. Problemstellung jeweils anders.
Mich interessiert Folgendes:
Wenn man seit 10 Jahren als Paar gemeinsam Hauptmieter einer Genossenschaftswohnung ist und sich nun zusätzlich in einem anderen Bundesland ein Haus als Zweitwohnsitz kaufen möchte - ist das erlaubt? Und wie sieht es mit der Wohnsitzanmeldung aus? Kann einer der beiden Genossenschaftswohnungsmieter in dem neuen Haus einen Hauptwohnsitz anmelden oder müssen beide in der Genossenschaftswohnung hauptgemeldet bleiben?
Vielen Dank schon mal im voraus!
ich bin neu hier und weiß, dass schon etliche Fragen bezüglich Genossenschaftswohnung und Zweitwohnsitz gestellt wurden. Soweit ich das überblicken konnte, war jedoch die Frage- bzw. Problemstellung jeweils anders.
Mich interessiert Folgendes:
Wenn man seit 10 Jahren als Paar gemeinsam Hauptmieter einer Genossenschaftswohnung ist und sich nun zusätzlich in einem anderen Bundesland ein Haus als Zweitwohnsitz kaufen möchte - ist das erlaubt? Und wie sieht es mit der Wohnsitzanmeldung aus? Kann einer der beiden Genossenschaftswohnungsmieter in dem neuen Haus einen Hauptwohnsitz anmelden oder müssen beide in der Genossenschaftswohnung hauptgemeldet bleiben?
Vielen Dank schon mal im voraus!