neuer mitbewohner

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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neuer mitbewohner

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2005, 14:09

ich vermiete in einem privathaus drei kleine wohnungen. eine davon habe ich an eine dame vermietet, die die wohnung für sich alleine braucht. nach drei wochen ist ihr freund ungefragt eingezogen. der benimmt sich äußerst negativ, beachtet die haus- und parkregeln nicht und hetzt die anderen beiden mieter gegen uns auf. er mischt sich in hausangelenheiten, die ihn nichts angehen. leider habe ich seine anmeldung beim gemeindeamt unterschrieben. vertraglich ist nur die dame mieterin. eine kündigungsfrist wurde beidseitig auf zwei monate festgelegt. wie kann ich diesen kerl oder auch beide aus meiner wohnung bringen?




MEMIL
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RE: neuer mitbewohner

Beitrag von MEMIL » 16.11.2005, 21:43

Da sehe vorerst Schwarz für Sie. Ein Mietverhältnis kann vom Vermieter nicht so einfach gekündigt werden. Dafür werden wichtigere Gründen notwendig sein. Die Vereinbarung, dass auch der Vermieter jederzeit auf Lust und Laune das Mietverhältnis kündigen kann, gilt nicht so einfach wie es für den Mieter gilt.

Aber dass bedeutet nicht, dass Sie die Mieterin und der unerwünschte Mitbewohner für immer dulden müssen. Sie können das Leben der Mieterin schwer machen, bist sie ihren Mitbewohner verabschiedet oder gar selbst das Mietverhältnis kündigt. Senden Sie Mahngebühren durch Anwaltsbrief auch wenn der Mietzins um einen Tag verspätet eingelangt war, klagen Sie die Mieterin auf Besitzstörung wenn der Mitbewohner irgendwas unzulässig macht, usw. So würde Al Capone (an Nebensächlichkeiten) erwischt. Anderes geht es manchmal nicht.

MFG,

MEMIL






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JUSLINE
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RE: neuer mitbewohner

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2005, 22:35

hallo memil, vielen dank für die antwort. ich habe das schon so befürchtet. aber so werde auch ich zum al capone fänger werden. nochmals danke und beste grüße aus tirol

toni wurzrainer


DorisMihokovic
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RE: neuer mitbewohner

Beitrag von DorisMihokovic » 17.11.2005, 16:17

Also m. E. ist es keine gute Idee, die Mieterin auf Besitzstoerung zu klagen, wenn ihr Mitbewohner irgendetwas unzulaessig macht. Erstens muss derjenige, der die Besitzstoerung begangen hat, geklagt werden (also der Mitbewohner - es gibt bei uns keine Sippenhaftung) und es muss sich erst einmal um einen Fall von Besitzstoerung handeln. Dann muss binnen 30 Tagen ab erster Wahrnehmung Privatanklage erhoben werden (Kostenrisiko!).

Bei groben Verstoessen koennte die Mieterin, wenn sie trotz Aufforderung durch den Vermieter ihren Mitbewohner nicht "in den Griff bekommt", d.h. fuer Ruhe und Ordnung sorgt, wegen unleidlichen Verhaltens gekuendigt werden. Achtung: da muessen nachweislich SEHR schwerwiegende Dinge vorgefallen sein, dass dies bei Gericht Erfolgschancen hat.




MEMIL
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RE: neuer mitbewohner

Beitrag von MEMIL » 17.11.2005, 22:06

Meine Kollegin Doris sieht die Sache nicht so einfach. Ich bleibe aber bei meiner Meinung:



Wenn der Mitbewohner (z. B.) mit dem Auto der Mieterin den Parkplatz missbraucht, besteht für den Vermieter, der selbst Hausbewohner ist, keine Pflicht auszuforschen wer persönlich das Vergehen begangen hat, sondern darf er die Besitzerin des Auto klagen (darüber gibt es eine ausgiebige Judikatur). Da es bei einer Besitzstörungsklage eine präklusive Frist von 30 Tagen gibt, ist eine Kinderweisheit und egal ob die Klage von einem Rechtsanwalt eingebracht wird oder protokollarisch beim Gericht aufgenommen wird, wird man wohl diese rudimentäre Voraussetzungen überprüfen und die Klage gar nicht als solche zulassen, wenn es nicht zulässig ist. Möglich wäre auch nach dieser Frist eine Unterlassungsklage, was ich – das ja! – keine gute Idee finde, weil dann die Geschichte kostenintensiv werden könnte.

Was die Kollegin zum Schluss schreibst, ist noch harmlos. Ich beschäftige mich täglich mit solchen Sachen und ich kann behaupten: Die Chance einen Mieter wegen Hausordnungsbruch zu kündigen, stehen im Bereich zwischen 0 und 0,0. Das ist nicht zuletzt der Grund warum Vermieter sich viel mehr auf Besitzstörungsklagen und kostenpflichtige Mahnungen verlassen statt das Problem bei Namen zu nennen.




MEMIL
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RE: neuer mitbewohner

Beitrag von MEMIL » 17.11.2005, 22:06

Meine Kollegin Doris sieht die Sache nicht so einfach. Ich bleibe aber bei meiner Meinung:



Wenn der Mitbewohner (z. B.) mit dem Auto der Mieterin den Parkplatz missbraucht, besteht für den Vermieter, der selbst Hausbewohner ist, keine Pflicht auszuforschen wer persönlich das Vergehen begangen hat, sondern darf er die Besitzerin des Auto klagen (darüber gibt es eine ausgiebige Judikatur). Da es bei einer Besitzstörungsklage eine präklusive Frist von 30 Tagen gibt, ist eine Kinderweisheit und egal ob die Klage von einem Rechtsanwalt eingebracht wird oder protokollarisch beim Gericht aufgenommen wird, wird man wohl diese rudimentäre Voraussetzungen überprüfen und die Klage gar nicht als solche zulassen, wenn es nicht zulässig ist. Möglich wäre auch nach dieser Frist eine Unterlassungsklage, was ich – das ja! – keine gute Idee finde, weil dann die Geschichte kostenintensiv werden könnte.

Was die Kollegin zum Schluss schreibst, ist noch harmlos. Ich beschäftige mich täglich mit solchen Sachen und ich kann behaupten: Die Chance einen Mieter wegen Hausordnungsbruch zu kündigen, stehen im Bereich zwischen 0 und 0,0. Das ist nicht zuletzt der Grund warum Vermieter sich viel mehr auf Besitzstörungsklagen und kostenpflichtige Mahnungen verlassen statt das Problem bei Namen zu nennen.




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