Mündlicher Mietvertrag zu 2

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2005, 14:54

Hallo!

Zuerst ist dies meine Lage: seit 2 Jahren lebe ich mit einem Mitbewohner in einer WG. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, das einzige ist ein Zettel, wo es schriftlich bestätigt wird, daß der Vermieter von mir eine Kaution von Euro 700,- (sprich 3 Monate der halben Miete) bekommen hat. Seitdem haben mein Mitbewohner und ich jeden Monat jeweils die Hälfte der gesamten Miete direkt an den Vermieter bezahlt.

Jetzt zieht mein Mitbewohner aus, und wird von einem neuen ersetzt. Der Vermieter verlangt vom Neuen jetzt 6 Monate Miete als Kaution, und will auch von mir verlangen, dass ich meine Kaution "nachfülle".

Meine Fragen:

- wie war unsere bisherige Lage? Haben wir gemeinsam einen Vertrag gehabt, der jetzt zu Ende gekommen ist, oder kann man halten, dass jeder von uns einen getrennten Vertrag hatte, so dass der Vermieter jetzt kein Recht hätte, im Nachhinein und einsetig meine Kaution zu erhöhen? Mein eigener (grundsätzlich unbefristeter) Vertrag werde dann unberurht sein, oder?

- wenn es zu Ärger kommt, darf der Vermieter mich rausschmeissen, aus dem Grund, dass ich die 3 Monate Miete als zusätliche Kaution nicht zahlen will?

Ich danke sehr viel für Ihre Hilfe, als Ausländer kenne ich mich gar nicht mit der österreichischen Rechtslage aus.

Nico.



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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von MEMIL » 14.11.2005, 20:54

Hallo Nico!

Deine Situation ist wasserklar. Ihr habt nicht zwei Mietverträge, sondern nur einen. Aber ihr seid beide Mieter. Das Mietverhältnis ist nicht beendet, sondern nur ein Mieter ist ausgeschieden. Das ist eine Teilkündigung. Du brauchst keine Kaution „nachfüllen“.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2005, 19:37

Hallo! Und danke für deine Hilfe.



Also jetzt hat sich die Situation ein bisschen entwickelt. Heute war ich mit meinem jetzigen Mitbewohner beim Vermieter. Er hat mich degroht, mich rausschmeissen zu lassen, wenn ich nicht die Kautionserhöhung zulassen will.

Auf jeden Fall ist mein jetziger Mitbewohner vom Mietvertrag ausgeschieden. Wir haben so einen Zettel bekommen:



Herr Sowieso kündigt unwiderruflich sein Mietverhältnis gegenständlich der Wohnung [Adresse] per sofort. Die Hausverwaltung nimmt die Aufkündigung per sofort an und bestätigt dass Herr Sowieso keinerlei Verpflichtungen im Zusammenhang mit obiger Wohnung treffen. Die seinerzeit erlegt Kaution von Euro 1400,- verbleibt zugunsten Herrn Mich.



Diesen Zettel haben mein (jetzt ex-)Mitbewohner und der Vermieter. Ist es dann in Ordnung? Besteht nach wie vor mein mündlicher Vertrag mit dem Vermieter? Ich glaube schon, oder?



Also jetzt: darf mich der Vermieter dazu zwingen, meinen Vertrag aufzulösen und einen für ihn interessanteren zu unterschreiben? Darf er überhaupt mich dazu zwingen, einen Zettel zu unterschreiben, wo die Bedingungen des jetzigen mündlichen Vertrag schriftlich festgestellt wären? Wenn Kosten davon enstehen, wer müsste sie tragen?



Also, ich bedanke mich unheimlich sehr für Ihre Hilfe, ich verstehe ja nichts zur Rechtslage Österreichs, und versuche, möglichst keinen Faux-Pas zu machen. Also, noch einmal herzlichen Dank!



Liebe Grüße,



Nico.

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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von MEMIL » 15.11.2005, 20:40

Kein Problem, der Vermieter kann dir nichts antun. Dein Mietverhältnis wurde mündlich abgeschlossen und muss nicht geändert werden. Du brauchst nur deine Miete bezahlen und aus.

MFG,

MEMIL


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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2005, 02:40

Okay, vielen Dank. Also bin ich nicht in Gefahr, vor der Tür zu stehen ;o) Ich habe dann eine weitere Frage zum Thema Kaution: mein Mitbewohner hatte damals die Wohnung so in einem Zustand gemiete, dass die Wänder seines Zimmers schwarz und violett gestrichen sind. Es ist sehr umstreitbar, ob es so immer noch im "korrekten" Zustand ist.

Jetzt habe ich keine Angst, dass der Vermieter mich rausschmeissen wird, aber.... wie wird es mit meiner Kaution ausschauen? Da mein Mitbewohner jetzt ausgezogen ist, kann ich in der Theorie nichts mehr von ihm verlangen (obwohl wir sehr guten Verhältnisse haben). Der Zustand der Wohnung war aber nie aufgenommen. Wie ist es eigentlich? Wer ein Mieter einzieht und der Zustand der Wohnung nicht aufgenommen wird, wenn er eine Kaution gibt, wie kann man beim Ende des Vertrags beschliessen, ob die Kaution rückgegeben wird oder nicht? Das wird wohl mein Fall sein, glaube ich :o(

Also, ich danke dir sehr sehr sehr für deine Beratung. Ich weiss nicht, wass du beruflich machst (Anwalt oder so?), aber wenn ich dir meinerseits helfen kann, mache ich es gerne.

Liebe Grüße,

Nico.


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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von MEMIL » 16.11.2005, 05:33

Hallo Nico! Rein rechtlich kann dir der Vermieter nicht für die Änderungen die deine Ex-Mitmieter in der Wohnung gemacht hat, belangen. Wichtig für dich, wäre dass du:

1) Eine schriftliche Bestätigung dafür hast, dass auch du eine (Teil-) Kaution bezahlt hast;

2) Eine schriftliche Bestätigung dafür bekommst, dass nicht du sondern dein Ex-Mitmieter die Änderungen vorgenommen hat. Ihr seid beide Mieter und der Vermieter hätte bei der Teilkündigung schon die Schwarzmalerei belangen müssen. Hat er nicht getan, hat er den Zustand der Wohnung so akzeptiert, wie es ist. Darüber gibt es ausgiebig Judikatur.

MFG,

MEMIL




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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2005, 09:21

Hi!

Also, vielen, vielen Dank für deine Infos. Dass ich eine Teil-Kaution bezahlt habe, ich schon von den 2 Zetteln bestätigt, die ich jetzt habe:

- auf dem einen (bei meinem Einzug geschrieben, mit Datum!) steht, dass ich eine Kaution von 700,- bezahlt habe;

- auf dem anderen (gestern geschrieben, mit Datum!) steht, dass nachdem mein Mitbewohner ausgezogen ist, die ganze Kaution (1400,-) mir gehört;

Und da ich immer noch gute Verhältnisse mit meinem Ex-Mitbewohner habe, sollte es kein Problem sein, einen Zettel zu bekommen, wo er bestätigt, dass die Änderungen nicht von mir gemacht worden sind.

Also, zum Nachprüfen des ganzen werde ich sicherheitshalber noch zur Mietervereinigung gehen, aber danke, danke, danke! Es schaut für mich ziemlich gut aus!

Liebe Grüße,

Nicolas.


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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2005, 17:35

Ich hätte eine zusätzliche Frage noch (Entschuldigung, wenn ich lästig bin). Da ich nur einen Schlüssel für die Wohnung habe, darf ich das Zylinder tauschen, damit ich mehrere Schlüssel verwenden kann? Oder ist es verboten, denn mein Vermieter somit keinen Zugriff mehr zur Wohnung hätte?

Danke,

Nico.


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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von MEMIL » 16.11.2005, 21:21

Es nicht nur erlaubt, sondern auch geboten, dass als Mieter du allein (und eventuell der neue Mitbewohner) Zugang zu der Wohnung hast. Deswegen kann ich nur empfehlen sofort ein neues Zylinder einzubauen.

Alles Gute!

MFG,

MEMIL


DorisMihokovic
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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von DorisMihokovic » 17.11.2005, 16:20

M. E. duerfen Sie nicht so ohne Weiteres das Schloss tauschen. Setzen Sie Ihrem Vermieter per Einschreibebrief eine angemessene Frist, binnen derer er Ihnen einen oder ev. auch 2 weitere Schluessel zur Verfuegung stellen soll, und kuendigen Sie gleichzeitig an, dass Sie andernfalls das Schloss tauschen wuerden.


MEMIL
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RE: Mündlicher Mietvertrag zu 2

Beitrag von MEMIL » 17.11.2005, 22:03

Hallo Doris! Deiner sonst immer geschätzten Meinung kann ich hier nicht teilen. Als Hauptmieter hat man nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht den alleinigen Zugang zum Mietobjekt zu haben (Der Mieter ist ja verantwortlich für alle Gegenstände die sich in der Wohnung befinden). Dafür braucht man keine Frist setzen, sondern sofort handeln. Einen Brief zu schreiben kann sinnvoll sein, jedoch nur zur Warnung, dass der Vermieter sich strafbar macht, wenn ich sich unerlaubten Zugang zu der Wohnung wieder schaffen will.

MFG,

MEMIL


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