Aussagekraft Amtsgutachten Richtwertmietzins
Verfasst: 12.09.2023, 13:39
Hallo!
Was Mietrecht angeht, wirklicher Laie hier.
In meiner ehem. Wohnung (Altbau) wurde (Durchschnitt von Okt. 2017-Jän 2023) doch mMn. viel mehr bezahlt als hätte laut Amtsgutachten der Ma50 sein sollen.
War ein befristeter Betrag - somit sollte es 25% Abzug von der Berechnung des 'angemessenen Mietzins' geben, hab ich mir von der Bearbeiterin sagen lassen (lass mich gerne korriegen, mein Wissen hier ist sehr begrenzt), also demnach ca. 4000€ zu viel von mir bezahlt in der Zeit.
Meine Durschnittsmiete ca. 535€, laut Gutachten nach 25% Abzug hätten nur 460€ durschnt. bezahlt werden sollen. Bearbeiterin meinte aber auch das ist alles was Sie sagen kann zum angem. Mietzins, rein rechtlich kann Sie da nicht mehr Auskunft geben, ok gut.
Aber ... habe nun demnächst das Verfahren, habe mich (noch) mit keinem Anwalt in Verbindung gesetzt, und frage mich dann halt wie verlässlich dann so ein 'Gutachten' der Schlichtungsstelle ist, da die Hausverwaltung definitiv das bestreiten und im Verfahren dagegen argumentieren will und wird.
Deren Gegenargument, das im Gutachten so drinnnen steht:
'Die verfahrungsgegenständliche Wohnung wurde aufgrund einer nach dem 8.05.1945 erteilten Baubewilligung neu geschaffen. Zwischen Mieter und Vermieter wurde daher ein angemessere Betrag als Hauptmietzins iSd Paragraf 16Abs 1 Z 2 MRG vereinbart.'
Natürlich ist es von Wohnung zu Wohnung verschieden, aber bevor ich halt Rechtsbeistand einhole (der sich vl. gar nicht rechnen wird, oder mich im Endeffekt mehr kostet), wollte ich wissen ob die Schlichtungsstelle deren Gutachten auch mitargumentieren wird (mMn. sollten Ma50 dieselben Daten zur Wohnung haben, wie die Hausverwaltung, verstehe die unterschiedlichen Ergebnisse daher nicht)
Ich denke mir halt ich werde dann im Verfahren sitzen mehr oder weniger auf mich gestellt und nicht veri- oder falsifizieren kann, wie die Hausverwaltung Ihren Mietzinspreis weiter rechtfertigt und die Schlichtungsstelle dann zu Gunsten Hausverwaltung entscheidet.
Bitte um kurze Info, wenn jemand Erfahrung damit hat.
Was Mietrecht angeht, wirklicher Laie hier.
In meiner ehem. Wohnung (Altbau) wurde (Durchschnitt von Okt. 2017-Jän 2023) doch mMn. viel mehr bezahlt als hätte laut Amtsgutachten der Ma50 sein sollen.
War ein befristeter Betrag - somit sollte es 25% Abzug von der Berechnung des 'angemessenen Mietzins' geben, hab ich mir von der Bearbeiterin sagen lassen (lass mich gerne korriegen, mein Wissen hier ist sehr begrenzt), also demnach ca. 4000€ zu viel von mir bezahlt in der Zeit.
Meine Durschnittsmiete ca. 535€, laut Gutachten nach 25% Abzug hätten nur 460€ durschnt. bezahlt werden sollen. Bearbeiterin meinte aber auch das ist alles was Sie sagen kann zum angem. Mietzins, rein rechtlich kann Sie da nicht mehr Auskunft geben, ok gut.
Aber ... habe nun demnächst das Verfahren, habe mich (noch) mit keinem Anwalt in Verbindung gesetzt, und frage mich dann halt wie verlässlich dann so ein 'Gutachten' der Schlichtungsstelle ist, da die Hausverwaltung definitiv das bestreiten und im Verfahren dagegen argumentieren will und wird.
Deren Gegenargument, das im Gutachten so drinnnen steht:
'Die verfahrungsgegenständliche Wohnung wurde aufgrund einer nach dem 8.05.1945 erteilten Baubewilligung neu geschaffen. Zwischen Mieter und Vermieter wurde daher ein angemessere Betrag als Hauptmietzins iSd Paragraf 16Abs 1 Z 2 MRG vereinbart.'
Natürlich ist es von Wohnung zu Wohnung verschieden, aber bevor ich halt Rechtsbeistand einhole (der sich vl. gar nicht rechnen wird, oder mich im Endeffekt mehr kostet), wollte ich wissen ob die Schlichtungsstelle deren Gutachten auch mitargumentieren wird (mMn. sollten Ma50 dieselben Daten zur Wohnung haben, wie die Hausverwaltung, verstehe die unterschiedlichen Ergebnisse daher nicht)
Ich denke mir halt ich werde dann im Verfahren sitzen mehr oder weniger auf mich gestellt und nicht veri- oder falsifizieren kann, wie die Hausverwaltung Ihren Mietzinspreis weiter rechtfertigt und die Schlichtungsstelle dann zu Gunsten Hausverwaltung entscheidet.
Bitte um kurze Info, wenn jemand Erfahrung damit hat.