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mitbewohner einfach rauswerfen?

Verfasst: 11.11.2005, 21:44
von JUSLINE
Hallo,



Wir haben derzeit ein Riesenproblem. Meine Frau ist seit vielen jahren Mieterin einer Wohnung, ihr Stiefvater (allerdings keine Adoption) ist Mieter einer anderen Wohnung. Nun haben wir damals, wegen des Aufzuges in der Wohnung meiner Frau, diese den Eltern ueberlassen und sind in die Wohnung des Stiefvaters gegangen.

Hauptgemeldet sind aber sowohl der Stiefvater als auch meine Frau immer noch in den Wohnungen wo sie auch den mietvertrag haben.



Nun gibt es leider massive Probleme mit dem Stiefvater, der die Familie in einer Art terrorisiert, die laut Frauenberatungsstelle schon unter psychische gewalt fallen wuerde. Hatten auch vorgestern erst die Polizei im Haus.

Die herren meinten, wir sollten ohnehin wieder die Wohnungen tauschen, denn eigentlich muessten sie wegen Verstoss gegen das Meldegesetz alle anzeigen....



Wir wuerden nun, nach 1 Jahr fruchtloser Gespraeche gerne klare Verhaeltnisse schaffen, ihn aus der Wohnung meiner Frau schnellstens entfernen und dort hinziehen.



Koennen wir dort einfach reingehen und ihm den Zutritt verwehren, wenn er wieder randaliert? Er hat zwar zugesagt am Wochenende seine Sachen zu packen, das will er aber nun nicht mehr. Da sich sein verhalten mittlerweile auch massiv auf die 2 Kinder (6 und 7) auswirkt suchen wir nach einer schnellen und rechtlich moeglichst wasserdichten Lösung. Wie gesagt, er ist dort nicht mal hauptgemeldet. Auch seine Post kommt immer noch in seine Wohnung.



Bloss, was machen wir, wenn er jeden tag dann vor der Tuer steht, weil er einfach nicht raus will und auch nicht bereit ist seine Sachen mitzunehmen?

Waere fuer irgendeinen Rat in diesem Chaos äusserst dankbar



cu

nmartin


RE: mitbewohner einfach rauswerfen?

Verfasst: 12.11.2005, 20:31
von MEMIL
Folgendes, Martin!



Wenn deine Frau die alleinige Mieterin ist, und der ungewünschter Mitbewohner nicht einmal dort angemeldet ist, dann darf sie einfach (Plan A) seine Sachen einpacken, vor der Tür stellen, das Zylinder tauschen und schon ist er draußen. Falls er dann sich dagegen wehren will, braucht sie dann nur die Polizei anrufen. Ohne gültige Meldezettel wird er von der Polizei als Fremd behandelt. Ist er in die Wohnung angemeldet, ist die Vorgangsweise schon komplizierter. Dann (Plan B) muss die Mieterin ihn einen Brief schreiben und ihn auffordern seine Gegenstände innerhalb kurzer Frist (wenn es sich nur um persönliche Gegenstände handelt, genügen 3 Tage, sonst 1 oder 2 Wochen). Nach Ablauf dieser Frist, darf sie ihn dann erst abmelden und kann sie wieder Plan a einsetzen.

Hat er einen gültigen Mietvertrag, dann darf sie (Plan C) nur mehr gerichtliche Schritte unternehmen: Räumungsklage, Besitzstörungsklage, usw.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




Re: mitbewohner einfach rauswerfen?

Verfasst: 20.06.2018, 03:13
von Don 90
Frage was soll in den Brief stehen und gilt das auch mit ein Kind was nicht meines ist

Re: mitbewohner einfach rauswerfen?

Verfasst: 21.06.2018, 17:03
von Heron
Damit Sie ein Benützungsverhältnis aufkündigen können, müssen Sie zuerst wissen auf welcher Grundlage die Benützung basiert. Liegt kein Mietverhältnis, sondern eine Gebrauchsüberlassung vor, können Sie diese jederzeit (am besten schriftlich) widerrufen und die Gegenseite auffordern das Objekt in angemessener Frist (etwa 14 Tage) zu räumen.

Wird die Räumung verweigert müssen Sie Räumungsklage erheben und können dann mittels Räumungsexekution den Benützer zwangsräumen. Von einer eigenmächtigen Räumung (Sachen vor die Tür stellen etc.) ist jedenfalls abzuraten, da können Sie schadenersatzpflichtig werden!