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Betriebskostenabrechnung

Verfasst: 07.11.2005, 21:47
von JUSLINE
Hallo,



eine allg. Frage zu den Betriebskosten:



ich wohne seit 2,5 Jahren in einer Mietwohnung von privat und habe lt. Mietvertrag ein Betriebskostenakkonto - bis heute habe ich noch keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Lt. Rücksprache mit der Hausverwaltung zahlt mein Vermieter mehr Betriebskosten (diese Info dürfte er mir eigentlich nicht nennen) als ich dem Vermieter zahle (ca. 70 eur pro Monat) - kann er das alles am Ende des Mietvertrages nachverrechnen oder gar mit der Kaution gegenrechnen?

RE: Betriebskostenabrechnung

Verfasst: 12.11.2005, 20:58
von MEMIL
Nachverrechnen kann die Hausverwaltung nichts. Betreibskosten müssen spätestens bis 30. Juni des nachfolgenden Jahres abgerechnet und vorgelegt werden. Du solltest dich (durch Einsicht in die Abrechnung, Belege) versichern, dass die Kosten wirklich mehr sind. Wenn ja, ruhig bleiben und alles vergessen: hast dann günstige Betriebskosten. Wenn nicht, schreibe uns wieder.

MFG,

MEMIL


Verfasst: 05.07.2007, 13:59
von bender2
mhh... mir ist genau das passiert: die betriebskostenabrechnung wurde mir am 5 Juli zugestellt. Am Poststempel kann man erkennen, dass der Brief im Juli aufgegeben wurde.
Wo genau im MRG ist denn das geregelt?

Und betrifft das auch die Heizkosten?

Danke und lG
bender