Genossenschaftswohnung Wien--danach kl. Eigentum kaufen ( Ferienwohnungt) möglich ?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Wienerin400
Beiträge: 2
Registriert: 19.08.2023, 17:56

Genossenschaftswohnung Wien--danach kl. Eigentum kaufen ( Ferienwohnungt) möglich ?

Beitrag von Wienerin400 » 19.08.2023, 18:09

Guten Tag.
ich weiß es gibt hier schon einiges zum Thema, aber ich werde daraus nicht ganz schlau.
meine Frage:
betrifft Wien: ist es erlaubt, nachdem ich die Genossenschaftswohnung gemietet habe ( gebaut 1964) und meine Eigentumswohnung verkauft habe (weil mir die zu klein ist) dann mit dem Geld der Eigentumswohnung eine kl. Anleger Wohnung oder ev. Ferienwohnung zu kaufen? Die ich vermiete.?.mein Hauptwohnsitz bleibt natürlich in der Genossenschaftswohnung, wenn ja darf die auch in Wien sein, bzw. wenn es z. b. in Kärnten ist, sollte das ja kein Problem sein? ich aber einfach etwas Bedenken in der aktuell unsicheren Zeit dann gar kein Eigentum zu haben, Danke.



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Genossenschaftswohnung Wien, danach kleines Eigentum kaufen (Ferienwohnung) möglich?

Beitrag von alles2 » 20.08.2023, 21:46

Ist möglich, aber

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16895#p40311

oder

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=19494#p46158

Beide Threads könntest nach dem Begriff "klären" absuchen, um herauszufinden, wo man das Anliegen auch herantragen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Wienerin400
Beiträge: 2
Registriert: 19.08.2023, 17:56

Re: Genossenschaftswohnung Wien--danach kl. Eigentum kaufen ( Ferienwohnungt) möglich ?

Beitrag von Wienerin400 » 28.08.2023, 11:15

Guten Tage ,
Danke,das dachte ich mir auch so,
den ersten Beitrag kannte ich ,den 2. werde ich mir noch durchlesen ,
aber ich hänge Grad mit der Frage, warum mich dann eine Genossenschaft ( WOGEM ) nach Besichtigung einer Wohnung abgelehnt hat und meine Suchanfrage gelöscht hat, mit dem Hinweis ." sie haben ja eh noch eine Eigentumswohnung, ev. Kennt eine andere Genossenschaft das so an .."..klar, wo soll ich sonst jetzt wohnen ? die kl. Eigentumswohnung würde ich dann spätestens nach 6 Monaten verkaufen . aber dürfen die mich deshalb ablehnen ? kann jede Genossenschaft eigene Regeln für die Vergabe machen? Auf den diversen Homepages der Genossenschaften finde ich da zu je nichts Spezielles , also in der Regel finde ich dort die Nutzungsverträge nicht..und im Gesetz finde ich dazu nichts Genaues..nur ,dass man die bestehende Wohnung aufgeben muss (Eigentumswohnung verkaufen muss, Mietvertrag auflösen muss)

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Genossenschaftswohnung Wien, danach kleines Eigentum kaufen (Ferienwohnung) möglich?

Beitrag von alles2 » 28.08.2023, 22:28

Deine Ansprechpersonen erwähnt die Wiener Arbeiterkammer hier:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/jungeswohnen/Genossenschaftswohnungen.html

Der korrekte Link zur AK-Broschüre "Genossenschaftswohnungen" lautet:

https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Genossenschaftswohnungen_2021.pdf

Auf Seite 6 heißt es:
Wenn gemeinnützige Bauvereinigungen zum Wohnungsbau öffentliche Fördermittel verwenden, unterliegen sie zusätzlich den Wohnbauförderungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Überspringe dort den nächsten Absatz und schau Dir die Antwort zu der Frage "Wer kann eine Wohnung von einer Bauvereinigung mieten"? Am Anfang der Seite findet sich die gesetzliche Grundlage für die Mietverträge (MRG und WGG). Dazu kommt noch das Wohnbauförderungsgesetz WFG, das auf Seite 140 im rot markierten Bereich hinsichtlich der gesetzlichen Kündigungsgründen seine Erwähnung finde (z.B. bei Nichtaufgabe der bisherigen Wohnung oder bei Erwerb einer anderen geförderten Wohnung). Davor wird darauf hingewiesen, dass im Mietvertrag weitere Kündigungsgründe vereinbart sein können, welche die Bauvereinigung vorher schriftlich mit dem Mieter festlegen muss. Kommt so eine Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht, würde der wichtige Grund nach § 28 Abs.1 WFG iVm § 30 Abs.1 und Abs.2 Z 13 MRG zur Anwendung kommen. Zu beachten wäre hierbei auch § 21 Abs.3 WFG, weil Du das mit den 6 Monaten erwähnt hast.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 102 Gäste