Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

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endlichsommer501
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Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 14.08.2023, 12:04

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Zuletzt geändert von endlichsommer501 am 15.08.2023, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.



MG
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von MG » 14.08.2023, 19:59

Wenn die von Ihnen ausgesprochene Kündigung dem Vermieter zugegangen ist, wovon wir ausgehen können, dann haben Sie das Mieverhältnis beendet.

Damit kann der Vermieter auch nach Ablauf der Miete die Räumung gerichtlich durchsetzen.

Zur Sicherheit sollten Sie rechtliche Beratung bei einer Mieterschutzorganisation, Arbeiterkamner etc. In Anpruch nehmen, um abzuklären, ob vielleicht Mängel bzw Fehler bei Ihrer Kündigung erfolgt sind, die man zu Ihren Gunsten auslegen könnte
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von alles2 » 15.08.2023, 00:26

endlichsommer501 hat geschrieben:
14.08.2023, 12:04
Hallo.

Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag in Österreich von einer Genossenschaft in einem typischen sehr alten Mehrparteienhaus. Das Haus selbst ist sehr desolat und alt und verwahrlost. Der Vermieter (die Wohnbaugesellschaft ) kümmert sich eigentlich nur um die Mietenzahlungen. Die Nachbarn untereinander verhalten sich wie wilde tiere. Von Brandstiftung bis Randalieren rund um die Uhr, was man sich nur vorstellen kann. Mieter und Gäste machen Notdurft am Gehsteig. Den parkenden Autos werden Scheiben eingeschlagen. Das ist normaler Alltag hier. Wirklich die ärgste Gegend. Selber beschweren darf man sich beim Vermiter sowieso nicht, weil sonst ist man selber gleich unerwünscht!

Das Problem ist folgendes:
Ich habe den Mietvertrag schriftlich gekündigt, weil ich wo anders eine Wohnung in aussicht hatte. Daraus wurde aber nichts.

Ich habe dann dem Vermieter (Wohnbaugesellschaft) schriftlich, telefonisch und per email mitgeteilt, dass ich weiterhin in der alten Wohnung bleiben möchte und auch muss, weil ich nicht umziehen werde.

Seitdem, gibt es KEINE Antwort mehr vom Vermieter. Jeder Kontaktversuch bleibt unbeantwortet.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kann der Vermieter zu Gericht gehen und mich hinausklagen? Immerhin hat er ja das Schriftstück mit der Kündigung und meiner Unterschrift. Reicht das um mich loszuwerden? Andererseits, könnte dann jeder Vermieter so ein Schriftstück fälschen und die Mieter loswerden.

Ich habe vor weiterhin hier zu bleiben, und werde weiterhin Miete zahlen.

Bitte um Ratschläge

Von Wohnungskündigungen zurücktreten zu wollen, haben wir hier immer wieder:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16897

Sowohl dort als auch hier kommt durch, dass es eine leise Hoffnung gäbe, wenn der Vermieter vor Erhalt Deiner schriftlichen Kündigung vom Zurückziehen Deiner Kündigung wusste. Dann könntest Du Dich auf § 862 letzter Satz ABGB stützen, den nicht jeder auf dem Schirm hat. Ist die Auflösung rechtskonform, ist sein passives Verhalten legitim.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2023, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

endlichsommer501
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 08:22

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endlichsommer501
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 08:43

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Zuletzt geändert von endlichsommer501 am 15.08.2023, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von alles2 » 15.08.2023, 10:50

endlichsommer501 hat geschrieben:
15.08.2023, 08:22
Hallo, Danke für die Info.

vielleicht ändert diese Sache alles?

Wenige Tage nachdem ich die schriftliche Kündigung abgesendet habe, habe ich vom Vermieter einen Brief erhalten. Der Brief ist sogar elektronisch signiert, und damit sicher vor Gericht ein gutes Beweismittel.

Inhalt vom Brief:
auflösung des Mietverhältnisses

Sehr geehrt ...

Wir haben die Kündigung für

Wohnung ....

erhalten und nehmen diese unter den unten angegebenen Bedingungen an:

- rechtlich ist Ihr Kündigungstermin (vetragsende) der 31. August 2023
- Der Mietgegenstand ist mit allen Schlüsseln ...spätestens zum 31. August 2023 .. geräumt und gesäubert zurückgegeben.
....

Was soll ich mir als Mieter denken wenn ich so einen Brief bekomme als Antwort auf meine Kündigung? Kann ich daraus schlußfolgern dass die Kündigung nicht angenommen wurde wenn ich plötzlich nicht mehr vorhabe oben angeführte Bedingungen einzuhalten?



Ja, ich werde zusätzlich eine Wohnberatung machen lassen, und zukünftige nicht mehr so einfach eine Kündigung verschicken...
endlichsommer501 hat geschrieben:
15.08.2023, 08:43
Unabhängig von oben beschriebenen Brief den Ich erhalten habe, der hoffentlich die Sache eh zum besseren wendet.


Mich würde interessieren, was ist wenn man auf Räumung oder was weiß ich geklagt wird, und bei Gericht sagt, man kann sich nicht erinnern die Kündigung geschickt zu haben? Ehrlich gesagt, ich kann mich tatsächlich nicht erinnern. Auch wenn ich es sicher war. Und vielleicht hat der Vermieter es gefälscht. In meinem Fall habe ich im laufe des Mietverhältnisses sicher 50 (eingeschriebene) Brief an den Vermieter geschickt. Wie gesagt, die Wohnung ist desolat. In den unzählig verschickten Briefen könnte auch ein leeres Blatt Papier mit meiner Unterschrift gewesen sein. Ich hatte oft die Angewohntheit Briefe mit vielen Seiten zu verschicken. Auch mit Beweisfotos von der desolaten Wohnung.

Desweiteren habe ich vom Vermieter früher telefonisch die Auskunft bekommen, man sammelt zwar meine Briefe, sortiert es irgendwo ein, aber man bearbeitet es nicht. Der Vermieter hat mir auch vorgeworfen ich sei nicht geschäftsfähig, und alle Kollegen lachen mich aus, und wenn mir was nicht paßt soll ich einfach ausziehen. Und die Briefe die ich denen schicken wurde von denen als "Liebesbriefe" bezeichnet. Und ich wurde praktisch nicht ernstgenommen. Ich wurde auch beschimpft am Telefon. (Leider). Es wurde mir ernsthaft gesagt man bearbeitet meine Briefe nicht.

Den Brief halte ich für völlig normal, da die Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverträgen rechtlich gesehen einen Monat beträgt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html

Auf diverse Hirngespinste, um das Gesetz zu umgehen, anstatt sich der Verantwortung ordnungsgemäß zu stellen, würden wir uns hier nicht einlassen. Und bevor ich auf Deinen letzten Absatz gestoßen bin, hatte ich mir auch schon gedacht, dass Du aufpassen solltest, nicht entmündigt zu werden, wenn Du die Behörden oder Gerichte papierln würdest. Bei so einem Verhalten wäre man in der Politik besser aufgehoben. Unter diesen Umständen wäre ich froh, in den nächsten Tagen nicht bei der Arbeiterkammer oder in einer der Mieterschutzorganisationen sitzen zu müssen. Meiner Einschätzung bist Du mit diesen Infos hier bereits gut beraten.

Erst gestern hatte ich eine Klientin, die an allem was auszusetzen hatte und ausgewiesene Grantlerin sein dürfte. Es geht um die Reklamation einer Rechnung eines Steinmetzes, nachdem im Rahmen der Aufbereitung eine Platte teilweise zerbrochen und abgesplittert ist. Diese wurden angemessen restauriert, sodass man schon genau suchen muss, um irgendwas erkennen zu können. Es wurden sämtliche Depscher aufgenommen und wie ich auf jene einer anderen Platte ansprach, ob diese schon länger gewesen sind, meinte sie in etwa, sie würde bestimmt nicht mit Hammer und Meißel gewerkt haben. Echt ungut, zumal das Grab schon seit 1982 bestand und in der Zeit viel passiert sein kann. Viele ihrer Einwände gegen die Tätigkeit des Unternehmens gingen bei mir - so wie bei der Genossenschaft - ungefiltert durch. Mit ihren 73 Lenzen dachte ich mir auch, man könnte die Dinge endlich mal entspannter sehen, anstatt sich ständig aufzupudeln und andere unnötig zu beschäftigen. Doch manche lernen es wohl nie. Da braucht man sich nicht wundern, keine Freunde zu haben. Denn sowas tut man sich - außer unter Gleichgesinnten - nicht an.

Und auch hier...bitte bei jeder Ergänzung nicht jedes Mal einen neuen Beitrag erstellen, sondern das Stift-Symbol oben rechts des letzten Beitrags verwenden.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2023, 20:16, insgesamt 3-mal geändert.
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endlichsommer501
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 11:04

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Zuletzt geändert von endlichsommer501 am 15.08.2023, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von alles2 » 15.08.2023, 11:40

endlichsommer501 hat geschrieben:
15.08.2023, 11:04
ok. aber was ich meine ist folgendes:

Wenn ich als Mieter eine schriftliche Kündigung mache, und auch die Kündigungsfristen und sonst alle Vorgaben einhalte von meiner Seite. Dann habe ich meinen Teil erledigt für eine wirksame Kündigung.

Der Vermieter braucht ja nicht drauf antworten. Wenn er nicht antwortet wäre die Kündigung ja wirksam.

In diesem Fall ist es aber anders abgelaufen: Ich habe ja einen Brief bekommen, indem steht....: erhalten und nehmen diese unter den unten angegebenen Bedingungen an... Eine der Bedingungen ist dass ich den Mietgegenstand bis zu einem bestimmten Termin überhaupt zurückstelle (!!)

Daraus schlußfolgere ich, wenn ich den Mietgegenstand nicht ordenltich zurückgebe (bis zum verlangten Tag) dann läuft das Bestandsverhältnis weiter, und die Kündigung war auch nicht wirksam.

Oder nicht ? Nein ernsthaft. Wenn ich nicht ausziehe verlangt der Vermieter sowieso die Miete für die folgenden Monate. Und man würde dann als Ausrede nehmen die Kündigung war nicht wirksam weil ich nicht die Bedingungen eingehalten habe.
Im Zuge des verantwortungsvollen Handelns seitens des Empfängers der Kündigung spricht absolut nichts dagegen, wenn er den Antragsteller über die weitere Vorgehensweise aufklärt, um Missverständnissen entgegenzuwirken. Nur so hast auch Du Gewissheit, dass die begehrte Auflösung eingelangt ist. Auch bist Du über die vertragliche und rechtliche Konsequenz belehrt worden, was auch nicht von jedem Mieter zu erwarten ist. Das hat keineswegs was mit Boshaftigkeit zu tun. Und nur weil die Genossenschaft reagiert hat, ändert es nichts an der Wirksamkeit des Antrages.

Wir bekommen hier nur Wortfetzen von Deiner Kündigung, weshalb eine seriöse Erörterung nicht erfolgen kann. Würde man beispielsweise die sofortige Auflösung, aber erst ab einem gewissen Zeitpunkt erwähnen, wüsste ich auch nicht, wie die Gegenseite es aufnehmen würde. Das ist ohnehin nicht das eigentliche Anliegen. Denn Du möchtest ja auf unbestimmte Zeit weiterhin in der Wohnung verbleiben können, für das ich keine Chancen sehe.

Sollte der Vermieter ein wesentliches Detail Deiner Kündigung übersehen haben und verletzen diese nicht die Vertragsbedingungen, solltest Du ihn schriftlich und nachweislich damit konfrontieren, weil er dies dann nicht ignorieren sollte und wird.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2023, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 12:29

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Zuletzt geändert von endlichsommer501 am 15.08.2023, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von alles2 » 15.08.2023, 13:05

endlichsommer501 hat geschrieben:
15.08.2023, 12:29
sehr vermieterfreundlich scheinen Sie zu sein.
Wenn ich damit gemeint bin, möchte ich betonen, dass ich die Genossenschaft nicht kenne, und wir im Gegensatz zu Dir völlig unbefangen aufgrund der uns vorliegenden Fakten völlig unbefangen und die rechtliche Sachlage nur aus einer gewissen Distanz einschätzen können. Mir ist schon klar, dass es gewissen Herrschaften nicht schmeckt, wenn man nicht nach ihrem Mund spricht. Wenn Du Dir eingestehst, eine Dummheit begangen zu haben, sei es Dir unbenommen. Aber andere etwas zu unterstellen, was nicht ist, lasse ich mir nicht bieten! Wen ich mich unberechtigt auf Deine Seite gestellt hätte, dürfte ich mir wohl nachsagen lassen, mieterfreundlich zu handeln.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2023, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 13:25

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Zuletzt geändert von endlichsommer501 am 15.08.2023, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von endlichsommer501 » 15.08.2023, 14:05

und irgendwie verdrehen sie immer alles. Wenn ich etwas schreibe, verstehen sie ganz was anderes, und verdrehen immer alles.

alles2
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von alles2 » 15.08.2023, 19:53

Den Schuss vor den Bug hast Du nicht gehört! Dann nimm das:

Wenn ich mir Deinen Beitrag mit demselben Titel auf REDDIT ansehe, wo Du auch alles gelöscht hast, dann dürfte ich voll ins Schwarze getroffen haben. Solche Leute wie Du haben auch dort keine Freunde und irgendwie scheinen alle vermieterfreundlich zu sein. Komisch, goi !¿!

Irgendwie biegst Du die Wahrheit so, wie Du es möchtest. Oder reichst erst zizerlweis relevante Infos nach, wenn die Situation vorher aussichtslos erschien. Drüben hast Du folgendes erwähnt:
Es war eine schriftliche Kündigung mit Einschreiber. Kündigungsfrist ist laut Vertrag 3 Monate. Mitte Mai an den Vermieter gesendet. Somit laufen dann die 3 Monate, Juni, Juli, und August. Vermieter hat mich angerufen und gesagt, am letzten Augusttag soll ich die Schlüssel abgeben.
Und dann fragst Du uns allen Ernstes, ob Dich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden kann. Die dortige Reaktion mit dem Clown-GIF oder dem "surprised Picachu Meme" ist mal grenzgenial. Auch dort ein echt peinlicher Auftritt, wo Dich die Mitglieder ordentlich durch den Kakao ziehen und auslachen! In Deinem Fall wünscht man sich, dass es bei den kurzen Beinen bleibt, wenn man lügt. Komm klar mit Deinem Leben! Der neue Vermieter tut mir jetzt schon leid. Aber es gibt noch die Möglichkeit, bei einer Obdachlosen-Einrichtung den Hauptwohnsitz (ohne Wohnsitzqualität) zu melden.

Achja, Deine Beiträge wurden wiederhergestellt! "Jetzt haut's da den Grestl ause, gell! So a Sauerei, herst!"
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Re: Kann mich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden ??

Beitrag von jendy » 14.09.2023, 05:46

alles2 hat geschrieben:
15.08.2023, 19:53
Den Schuss vor den Bug hast Du nicht gehört! Dann nimm das:

Wenn ich mir Deinen Beitrag mit demselben Titel auf REDDIT ansehe, wo Du auch alles gelöscht hast, dann dürfte ich voll ins Schwarze getroffen haben. Solche Leute wie Du haben auch dort keine Freunde und irgendwie scheinen alle vermieterfreundlich zu sein. Komisch, goi !¿!

Irgendwie biegst Du die Wahrheit so, wie Du es möchtest. Oder reichst erst zizerlweis relevante Infos nach, wenn die Situation vorher aussichtslos erschien. Drüben hast Du folgendes erwähnt:
Es war eine schriftliche Kündigung mit Einschreiber. Kündigungsfrist ist laut Vertrag 3 Monate. Mitte Mai an den Vermieter gesendet. Somit laufen dann die 3 Monate, Juni, Juli, und August. Vermieter hat mich angerufen und gesagt, am letzten Augusttag soll ich die Schlüssel abgeben.
Und dann fragst Du uns allen Ernstes, ob Dich der Vermieter wirklich auf die Art loswerden kann. Die dortige Reaktion mit dem Clown-GIF oder dem "surprised Picachu Meme" ist mal grenzgenial. Auch dort ein echt peinlicher Auftritt, wo Dich die Mitglieder ordentlich durch den Kakao ziehen und auslachen! In Deinem Fall wünscht man sich, dass es bei den kurzen Beinen bleibt, wenn man lügt. Komm klar mit Deinem Leben! Der neue Vermieter tut mir jetzt schon leid. Aber es gibt noch die Möglichkeit, bei einer Obdachlosen-Einrichtung den Hauptwohnsitz (ohne Wohnsitzqualität) zu melden.

Achja, Deine Beiträge wurden wiederhergestellt! "Jetzt haut's da den Grestl ause, gell! So a Sauerei, herst!"
Kündigungshinweise: In Deutschland können Vermieter einen Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa bei Eigenbedarf oder Renovierung. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsgründe müssen dem Gesetz entsprechen. Mieter genießen in der Regel Schutz vor ungerechtfertigter Räumung.

Mietzahlung: Die Nichtzahlung der Miete ist einer der häufigsten Gründe für eine Räumung. Mieter haben jedoch möglicherweise die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, indem sie die ausstehende Miete innerhalb einer bestimmten Frist zahlen.

Mieterschutzgesetze: In Deutschland gibt es strenge Mieterschutzgesetze, die im Allgemeinen die Rechte der Mieter begünstigen. Diese Gesetze regeln Mieterhöhungen, Unterhalt und Räumungsverfahren für Mieter, um Missbrauch durch Vermieter zu verhindern.

Rechtswidrige Räumungen: Vermieter können Mieter nicht zwangsweise entfernen, ohne das gesetzliche Räumungsverfahren einzuhalten. Unrechtmäßige Räumungsversuche, wie z. B. das Auswechseln von Schlössern oder das Abschalten von Versorgungsleitungen, sind nicht zulässig und können rechtliche Konsequenzen für den Vermieter nach sich ziehen.

Rechtsberatung: Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Handlungen oder Absichten Ihres Vermieters haben, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand einzuholen oder sich an eine Mietervereinigung in Ihrer Nähe zu wenden. Sie können Ihnen speziell auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung bieten und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Optionen zu verstehen.

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