Betriebskosten und Haftung
Verfasst: 02.11.2005, 15:21
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin neu in diesem Forum, und möchte gleich mal 2 Fragen an Sie stellen!
1) Kann ein Vermieter mehr als 1 1/2 Jahre nach dem Auszug aus der Wohnung noch Betriebskostennachzahlungen verlangen?
2) Bei meiner jetzigen Wohnung gehört eine Tiefgarage dazu. Auf der Zufahrt zu der Garage liegen des öfteren zersplitterte Glasflaschen herum. Angenommen ich mache mir damit meinen Reifen kaputt, kann ich den Vermieter in Regress nehmen?
Bitte um rege Beteiligung bei der Beantwortung der Fragen.
Mfg
male2201
Ich bin neu in diesem Forum, und möchte gleich mal 2 Fragen an Sie stellen!
1) Kann ein Vermieter mehr als 1 1/2 Jahre nach dem Auszug aus der Wohnung noch Betriebskostennachzahlungen verlangen?
2) Bei meiner jetzigen Wohnung gehört eine Tiefgarage dazu. Auf der Zufahrt zu der Garage liegen des öfteren zersplitterte Glasflaschen herum. Angenommen ich mache mir damit meinen Reifen kaputt, kann ich den Vermieter in Regress nehmen?
Bitte um rege Beteiligung bei der Beantwortung der Fragen.
Mfg
male2201