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Mietanbot
Verfasst: 06.10.2005, 18:21
von JUSLINE
Wenn ich das Mietanbot per Email erhalte, es zurück sende ohne meine Unterschrift darunter gesetzt zu haben, es vom Makler jedoch trotzdem akzeptiert wird, wie sieht es dann mit dem Rücktrittsrecht aus? Kann ich trotzdem innerhalb einer Woche zurücktreten ohne dem Makler die Provision zahlen zu müssen??
RE: Mietanbot
Verfasst: 08.10.2005, 17:32
von MEMIL
Ja, du kannst. Außer deine E-mailadresse mit einer elektronischen Unterschrift ausgestatet ist. Du brauchst damit nur eine weitere E-Mail schreiben und daraufhinweisen, dass du ein schriftliches unterschriebenes Anbot benötigst. Wenn dieses Angebot kommt, kannst du es entsorgen und die Sache ist erledigt.
MFG,
MEMIL