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wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 02.10.2005, 17:37
von JUSLINE
Ich habe in meinem Mietvertrag einen Punkt der wie folgt lautet:

Das Mietverhältnis kann vorzeitig aufgrund wirtschaftlicher Zwänge vom Vermieter oder vom Mieter zum Ende eines Mietquartales unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich aufgelöst werden.



Ich habe seit 1.9. einen Mietvertrag und am 30.9. hat mich der Vermieter auf Berufung dieses Punktes gekündigt.



Fragen:

1. Ist das erste Kündigungsmöglichkeit nicht erst Ende November?

2. Sind wirtschaftliche Zwänge irgendwo gelistet und in diesem falle nachweispflichtig?



Herzlichen Dank



Josef


RE: wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 04.10.2005, 12:06
von DorisMihokovic
Befindet sich das Mietobjekt in Oesterreich? Unterliegt es (un)eingeschraenkt dem MRG oder nicht? M. E. ist diese Vorgehensweise im Falle, dass das MRG auch nur teilweise anwendbar ist, gesetzlich keinesfalls gedeckt. Der Vermieter kann nur aufgrund einiger weniger Gruende ueberhaupt das Mietverhaeltnis kuendigen, "wirtschaftliche" Gruende zaehlen nicht dazu. Das Ganze scheint mir auf jeden Fall dubios. Ich wuerde die Kuendigung nicht akzeptieren, da ja die Uebersiedlung fuer Sie mit Kosten verbunden war und eine neuerliche Uebersiedlung ebenfalls mit Kosten und persoenlichem Aufwand verbunden ist. Dass sich die "wirtschaftlichen Gruende" innerhalb nur eines Monats so unvermutet aendern, wuerde ausserdem wohl kein Richter anerkennen (Naturkatastrophen u.ae. ausgenommen). Aber wie gesagt, es muesste ein grob nachteiliger Gebrauch durch den Mieter oder ein qualifizierter Mietrueckstand vorliegen (das sind die beiden wichtigsten Kuendigungsgruende, die der Vermieter geltend machen kann, neben Eigenbedarf, was aber nach nur 1 Monat wohl kaum glaubhaft gemacht werden kann).




RE: wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 04.10.2005, 13:00
von JUSLINE
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

Das Mietobjekt ist in Wien.

Können Sie mir auch bestättigen, dass der Mietzeitpunkt auch falsch wäre, Mietquartal bedeutet bei einem Vertragsbeginn ab 1.9. doch Ende November und nicht Ende September? Oder?



Danke!






RE: wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 04.10.2005, 13:08
von DorisMihokovic
Es geht m. E. nicht nach dem "Mietquartal", sondern nach dem Kalenderquartal. Sogesehen waere die Kuendigung zum 30.9. per 31.12.2005 korrekt, allerdings - wie beschrieben - scheinen mir die uebrigen Umstaende hoechst zweifelhaft. Wenn Sie das Mietverhaeltnis aufrecht erhalten wollen, dann empfiehlt sich die "Investition" in den Mitgliedsbeitrag einer Mieterschutzvereinigung, die Ihnen bei der Durchsetzung behilflich ist. Sollten Sie keinen Wert auf die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses legen, so wuerde ich an Ihrer Stelle, nur dann auf Ihren Vermieter "einsteigen", wenn er fuer Ihre Unkosten, im Zuge der kurzfristigen Hin- und Hersiedelungsaktionen aufkommt. Ich wuerde mir auch meine persoenliche Arbeitszeit (tw.) abgelten lassen.

RE: wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 04.10.2005, 13:14
von JUSLINE
Nochmals herzlichen Dank!

Die Frage nach dem Kündigungstermin wollte ich nochmals stellen, da im Mietvertra ausdrücklich vom Ende des Mietquartales die Rede ist, bezüglich einer Kündigung.



Nochmal Danke!


RE: wirtschaftliche Zwänge

Verfasst: 04.10.2005, 23:09
von MEMIL
Ich meine auch (wie die Doris richtig erläuterte), dass der Begriff „Quartal“ sich eher auf „Kalender“ und nicht auf „Laufzeit des Mietverhältnis“ bezieht. Diese Auslegung hat gewiss eine subjektive Komponente, ist aber praxisbezogen. Wenn man von Laufzeit sprechen will, wird man eher „3-monatig Kündigungsfrist per Ende jedes Monats“ formulieren.