Ist diese Bedingung rechtlich zulässig?

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JUSLINE
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Ist diese Bedingung rechtlich zulässig?

Beitrag von JUSLINE » 13.09.2005, 10:19

Ich werde ab nächster Woche meine neue Wohnung beziehen, welche ich als Untermieter gemietet habe.

Vor kurzem habe ich erfahren, dass der Vermieter verboten hat, dass Personen vom anderen Geschlecht in der Wohnung übernachten.

Ist so eine Regelung rechtlich erlaubt?

Wo muss diese Bedingung, wenn rechtlich möglich, angeführt sein?

Vielen Dank für jede Antwort!



Mit freundlichen Grüßen,



Lukas U.



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JUSLINE
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RE: Ist diese Bedingung rechtlich zulässig?

Beitrag von JUSLINE » 24.09.2005, 19:29

Diese Frage ist wirklich ernst gemeint, vielleicht könnte mir jemand antworten, der sich auskennt


MEMIL
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RE: Ist diese Bedingung rechtlich zulässig?

Beitrag von MEMIL » 25.09.2005, 08:43

Hallo eht1!

Deine Frage ist schon gerechtfertigt, vielleicht haben die Kollegen nur übersehen. Ich beantworte sie aber:

Grundsätzlich ist eine Vereinbarung dieser Art unzulässig und als solche zu ignorieren. Der Mietvertrag gilt als ob diese Klausel nicht vereinbart worden wäre. Ein Vermieter kann z.B. verlangen, dass die Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen, eingeschränkt wird. Das hat aber nur mit baupolizeilichen und hygienischen Bedingungen zu tun. In manchen Altbauten liegt das Klo immer noch am Gang und wird von vielen Parteien verwendet. Eine Überlastung des Klos führt oft zu stinkenden Gerüchen und Warteschlange vor der Klotür.

Darüber hinaus beträgt die Wohnfläche (baupolizeiliche, relevant z.B. für Ausländer) pro Bewohner mindestens 10 m2, was bei einer Überlegung der Wohnung zu Ghettoverhältnissen führen kann, die unerwünscht werden.

Ein Vermieter kann aber nicht bestimmen, wer die Wohnung betreten darf oder nicht, und das Geschlecht der eintrittsberichtigte Personen kann er noch weniger bestimmen. Rein mietrechtlich wäre diese Vereinbarung als Klopapier zu betrachten (wenn wir schon vom Klo reden). Zivilrechtlich wäre der Vermieter sogar nach dem Antidiskriminierungsgesetz strafbar. Das kannst du ihn in aller Freundlichkeit erzählen.

Sonst, stimmt schon, dass bei Teiluntervermietung, gebührt dem Vermieter mehr Rechte, inklusiv die Bestimmung des Geschlechtes der Besucher in der Wohnung.

Diese Vereinbarung (nur bei Teiluntervermietung möglich) müsste aber sehr genau ausformuliert werden und er müsste auch genau begründen warum er kein weibliches Wesen in der Wohnung erdulden kann (etwa wenn er ein geouteter Homosexueller ist, der sich in Anwesenheit einer Frau extrem unwohl fühlt und start darunter leidet). Andere Gründe kann ich momentan nicht sehen und deswegen auch bei Teiluntervermietung wird ein Vermieter schwer Eintrittsberechtigte nach Geschlecht bestimmen können.

Sonst, die herrschende Judikatur lehnt immer solche Vereinbarungen radikal ab und in den wenigen Fällen wo eine solche Klausel annährend begründbar wäre, werden Vergleich abgeschlossen, wo die Gründe präzisiert werden und die Sache schaut dann ganz anders aus.

SG,

MEMIL


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RE: Ist diese Bedingung rechtlich zulässig?

Beitrag von JUSLINE » 25.09.2005, 11:27

Danke, für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr weitergeholfen!

sg,

eth1


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