Vertragsrücktritt, windig...
Verfasst: 09.09.2005, 22:08
Hallo miteinander,
Also ich habe heute einen etwas komplexen Fall produziert, bei dem ich eine Unterschrift wohl voreilig gesetzt habe. Die Umstände sind aber höchst kurios:
Also:
a) Ich habe vor einer Woche eine Wohnung angesehen, meine Zustimmung zur Anmietung derselben gegeben, wurde aber nicht weiter über Vertragsbedinungen und Rücktrittsrecht informiert (war auch schwer möglich, schließlich suchte die jetzige Mieterin einen Nachmieter, da sie erst seit 6 Monaten in der Wohnung wohnte, aber sie war nicht die Vermieterin) -> lt. § 30 a KSchG habe ich demnach eine Woche Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt ab dem ich den schriftlichen Vertrag erhalten habe? meine Zustimmung damals war natürlich mündlich???
b) Ich habe den Vertrag unterzeichnet, ihn danach erst in Ruhe nochmals untersucht und bin über einen ziemlich gesetzeswidrigen Passus gestolpert: daß die Kaution unverzinst bleibt, was eindeutig rechtswidrig ist - nur meine Frage - reicht diese Rechtswidrigkeit daß der Vertrag ungültig ist bzw. ich innerhalb von 24h nach Unterzeichnung ich deswegen zurücktrete??
Bin für alle Infos dankbar, auch für solche, die mir sagen wo Infos zu finden wären
lg
Sonne
Also ich habe heute einen etwas komplexen Fall produziert, bei dem ich eine Unterschrift wohl voreilig gesetzt habe. Die Umstände sind aber höchst kurios:
Also:
a) Ich habe vor einer Woche eine Wohnung angesehen, meine Zustimmung zur Anmietung derselben gegeben, wurde aber nicht weiter über Vertragsbedinungen und Rücktrittsrecht informiert (war auch schwer möglich, schließlich suchte die jetzige Mieterin einen Nachmieter, da sie erst seit 6 Monaten in der Wohnung wohnte, aber sie war nicht die Vermieterin) -> lt. § 30 a KSchG habe ich demnach eine Woche Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt ab dem ich den schriftlichen Vertrag erhalten habe? meine Zustimmung damals war natürlich mündlich???
b) Ich habe den Vertrag unterzeichnet, ihn danach erst in Ruhe nochmals untersucht und bin über einen ziemlich gesetzeswidrigen Passus gestolpert: daß die Kaution unverzinst bleibt, was eindeutig rechtswidrig ist - nur meine Frage - reicht diese Rechtswidrigkeit daß der Vertrag ungültig ist bzw. ich innerhalb von 24h nach Unterzeichnung ich deswegen zurücktrete??
Bin für alle Infos dankbar, auch für solche, die mir sagen wo Infos zu finden wären

lg
Sonne