wohnungsrueckgabe

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JUSLINE
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wohnungsrueckgabe

Beitrag von JUSLINE » 08.09.2005, 16:53

hallo! vielleicht kann mir jemand auskunft geben (bitte):

ich bin (noch) mieterin einer wohnung in einem haus mit nicht mehr als 2 wohnungen (untersteht also nicht dem mrg). habe diese wohnung nun gekuendigt. der vermieter will nun von mir, dass ich die wohnung neu ausmale (bzw. von einem professionisten machen lasse). in meinem vertrag steht: "erhaltung: der mieter bestaetigt, das mietobjekt in einem neuwertig gutem, brauchbarem zustand uebernommen zu haben. er verpflichtet sich, dieses auf eigene kosten, ohne anspruch auf ersatz, jederzeit in gutem, brauchbarem zustand zu erhalten und allfaellige beschaedigungen unverzueglich zu beheben und nach beendigung der mietzeit in gleich gutem, brauchbarem zustand zurueckzustellen..." ich bewohnte die wohnung 5 jahre. ich habe den vertrag nicht so verstanden, dass ich das machen lassen muss. dachte, das muesste dezidiert im vertrag stehen. ich fuerchte nun um meine kaution. kann mir auch nicht wirklich leisten die wohnung ausmalen zu lassen. mache mir gr. sorgen. weiss jemand rat?

danke und lg.




MEMIL
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RE: wohnungsrueckgabe

Beitrag von MEMIL » 08.10.2005, 20:16

Du hast den Mietvertrag richtig „verstanden“. Die Rückgabe der Wohnung im „gleichen guten Zustand“ ist so zu interpretieren, dass die so genannte „natürliche Abnützung“ nicht zur Last des Mieters gehen soll. Ausnahme wäre es gewesen, wenn du ausdrücklich vereinbart hättest, dass du die Wohnung ausmalen müsste. Ist das nicht der Fall gewesen, kann der Vermieter von dir nicht verlangen, dass du die Wohnung ausmalen musst.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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