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schadenshöhe bestimmen!?

Verfasst: 28.08.2005, 18:34
von JUSLINE
hallo



ich hab einen jungen mieter, der jetzt (gottseidank) auszieht - leider hat er in der Wohnung auch einige schäden verursacht...



vorallem geht es mir um den parkettboden und die wohnungseigantstür:

der parkettboden ist ist leider sehr zerkratzt und abgenutzt. zb hatte er einen bürosessel mit rollen (anscheinend keine parkettrollen) aufjedenfall ist an der stelle durchs hin und herrrollen kein lack mehr am boden....

die wohnungseinganstür dürfte er (oder einer seiner freunde)schlichtweg eingetreten haben...



ich werd mir jetzt natürlich einmal ein angebot für die schäden holen, aber jetzt zu meiner eigentlichen frage:

wieviel der entstehenden reperaturkosten kann ich ihm weiterverrechnen bzw von der kaution abziehen!!!???



immerhin war weder der fußboden noch die eigangstüre nagelneu und ich sehe ein, dasz er mir daher weder einen neuen fußboden noch eine neue tür bezahlen wird. aber wer kann mir sagen, wieviel ich ihm verrechnen darf!??? es ist immerhin schwer zu sagen, was ne 10 Jahre alte türe wert ist!!??



nebenbei - er ist sich natürlich keiner schuld bewußt und will gar nichts zahlen....






RE: schadenshöhe bestimmen!?

Verfasst: 30.08.2005, 09:13
von JUSLINE
wir hatten einmal probleme mit unseren vermietern. es gibt für zb fußbodenbelege genaue angaben, das alter betreffend, wann der wert null eingetreten ist. war teilweise erschreckend gering. glaube mich an drei jahren für einen teppichfußboden zu erinnern. keine ahnung woher wir damals diese info hatten....

natürlich ist das eintreten der türe keine normale abnutzung.... aber wenn die schon 10 jahre alt ist...

jsc


RE: schadenshöhe bestimmen!?

Verfasst: 30.08.2005, 12:50
von JUSLINE
hallo



ja irgendwie hab ich das problem, eben genau diese genauen angaben zu finden!!! es sagt mir jeder das das irgendwie geregelt ist, aber keiner kann mir sagen wie, bzw wo ich nachschauen kann oder nachfragen kann... schon seltsam