Hausverwaltung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Hausverwaltung

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2005, 00:58

Hallo!

Weiß jemand zufällig, ob es irgendwo eine Rechtsaufstellung über die Pflichten einer Hausverwaltung mehrerer Miet- u. Eigentumswohnungen (beide Arten in einem Gebäude vorhanden) gibt?

Unsere Vermieter sind nämlich derart penetrant, daß ich ihnen jetzt mal ihre Pflichten unter die Nase halten möchte, und da wäre ein allgemein gültiger Gesetzesauszug sicherlich hilfreich!

Danke vorab schon mal für jede Hilfe!

lg, Petra



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Hausverwaltung

Beitrag von JUSLINE » 30.08.2005, 09:09

was nun die hausverwaltung mit vermietern zu tun hat ist mir nicht ganz klar, aber hier mal ein dokument von der ak. mit einigen pflichten/rechten für den verwalter.

http://www.meingrundstueck.at/Wohnen_im ... nrecht.pdf

lg hoffe es hilft jsc


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Hausverwaltung

Beitrag von JUSLINE » 06.09.2005, 12:12

Hallo!

Erstmals vielen Dank für den Link - ich muß mal nachlesen, ob ich dort das Richtige für mich finde.



Grundsätzlich geht es darum, daß die beiden Personen, die unser Wohnhaus (zur Hälfte Eigentumswohnungen, zur Hälfte Mietwohnungen) erbaut haben, auch die Hausverwaltung sind, und meiner Meinung nach dazu verpflichtet wären, Änderungen am Wohnobjekt, die auch die Mieter betreffen (z.B. Parkplatzmarkierungen), rechtzeitig anzukündigen.



Unsere Hausverwaltung hat es hingegen vorgezogen, dies zu unterlassen, und stattdessen am Wochenende einen Mieter nach dem Anderen penetrant aus der Wohnung zu läuten (Dauerläuten von 15 Minuten pro Wohnung!!!), und wir wollen uns diese und weitere Aktionen nicht länger gefallen lassen.



Daher meine Frage nach einem Rechtsauszug mit "Pflichten für Hausverwalter" - es gibt noch Einiges mehr, das wir zu beanstanden haben.



Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!



mfg, Petra


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Hausverwaltung

Beitrag von MEMIL » 13.09.2005, 06:44

Hallo Petra!

Ich weiß nicht ob die Linke dir geholfen hat, was ich hoffe. Jedenfalls kann ich dir Einiges dazu schreiben: Die Hausverwaltung hat gegenüber dem Mieter kein Recht, keine Pflicht. Recht und Pflichte hat die Hausverwaltung nur gegenüber dem Haus, den Miteigentümern und den Behörden. Das können wir einmal klar stellen (Leider, weil damit der Mieter fast immer ignoriert wird). Auch die Tatsache, dass ein Haus mit gemischten Bewohnern ausgestatet ist (Wohnungseigentümer und Mieter), ändert überhaupt nichts daran. Was die Hausverwaltung in Kontakt zum Mieter bringt ist nur die Tatsache, dass oft vertritt die Hausverwaltung die Eigentümer und kassiert die Miete, sonst nicht. Darüber hinaus ist die Hausverwaltung für die Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Mehr ist für den Mieter nicht drinnen. Er kann toben, weinen, lachen und Pirouetten machen. Eine Hausverwaltung interessiert sich für einen Mieter nur wenn er eine Vollmacht der Eigentümer hat (womit er auch Geld kassiert) oder wenn er von Eigentümer selbst belangt wird.

Mit Ausnahmen (die gibt es auch, selbstverständlich), das ist die nackte Wirklichkeit.

Mit freundlichen Grüßen;

MEMIL




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 79 Gäste