Wohnung kleiner als angegeben

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JUSLINE
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Wohnung kleiner als angegeben

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2005, 21:56

Hi

Folgendes Problem :

Wir haben einen Mietvertrag über eine Mietwohnung die dem MRG unterliegt unterzeichnet. (Altbau vor 1943)

Nun haben wir aber festgestellt das die Wohnung statt der im Mietvertrag angegebenen 115 qm nur ca. 101 qm hat....



weiters wird ein gute lageaufschlag wegen verkehrsanbindungen verrechnet (wohnung liegt im 12ten bezirk, 12 mins zur ubahn zu fuss)



nun meine frage, bei einer derartigen abweichung der tatsächlichen nutzfläche zur nutzfläche die im mietvertrag steht müsste doch der mietzins an die tatsächliche wohnungsgrösse angepasst werden? (Maklerin hat natürlich 100 Ausreden gefunden wie z.B die Wohnung wurde ja besichtigt usw. und der mietpreis hat mit den quadratmetern nichts zu tun usw...)



MEMIL
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RE: Wohnung kleiner als angegeben

Beitrag von MEMIL » 12.09.2005, 18:56

Eine klare Sache. Wenn die Wohnung zur Gänze dem MRG interliegt, dann wird der Maklerin keine Ausrede helfen. Es reicht dir einen Brief an den Vermieten mit einer Sachverhaltdarstellung und Ersuchen um sofortiger Korrektur des Mietzins. Für eine außergerichtliche Einigung kannst du eine Frist von 14 Tagen anbieten und sogar auf die Rückwirkung der Korrektur verzichten (wenn nicht so viel ausmacht). Sonst kannst dich an die Mietervereinigung wenden oder an anderen Mietervertreter (ich mache keine Werbung hier, aber wenn du brauchst kann ich auch die Angelegenheit übernehmen) und schon wird dein Mietzins überprüft und korrigiert.

Bedingung für den Erfolg ist nur, dass das Mietverhältnis nicht schon 3 Jahre gelaufen ist, weil wäre die Verjährung eingetreten.


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