Wer zahlt Reparaturkosten des Aufzugs nach Umzug in Mietshaus?

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Kunze6
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Wer zahlt Reparaturkosten des Aufzugs nach Umzug in Mietshaus?

Beitrag von Kunze6 » 16.06.2023, 09:58

Hallo,

wir sind vor einigen Wochen in eine Mietwohnung umgezogen, wir hatten ein Umzugsunternehmen engagiert, wobei die Helfer eine Kommode in den Personenaufzug im Haus geladen haben, dieser blieb stecken und ein Monteur musste kommen. Es war allerdings kein großer Schaden entstanden, lediglich der Schließmechanismus der Tür defekt, dennoch haben wir nun eine Rechnung von der Hausverwaltung über 200 Euro erhalten. Nun meine Frage: Können wir die Umzugshelfer, welche die Kommode ja (ohne, dass wir es mitbekommen haben) in den Aufzug geladen haben zur Zahlung auffordern oder müssen wir selbst den Betrag begleichen? Ich habe mich bereits an die Umzugsfirma gewandt, weil ich mir dachte, diese sind für solche Fälle sicherlich versichert, habe allerdings keine Antwort erhalten.

Vielen Dank



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wer zahlt Reparaturkosten des Aufzugs nach Umzug in Mietshaus?

Beitrag von alles2 » 16.06.2023, 13:21

Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, sollte es eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese wird nicht so gern in Anspruch genommen, weil bei gehäuften Schadensfällen die Versicherung aussteigen könnte. Doch das sollte nicht Euer Problem sein. Kommt die Angelegenheit in Eure Haftung, weil Ihr den Betrieb engagiert habt, könnt Ihr Euch im Innenverhältnis regressieren bzw. schadlos halten.

Ganz nach dem Verursacherprinzip (wer verursacht, der haftet) wäre zu klären, wem ein Verschulden trifft. Eine Umzugsfirma ist eine Fachfirma, die wissen muss, wie man - mit erhöhter Sorgfaltspflicht und Vorsicht - belädt und vorgeht (Sachverständigenhaftung). Es wären die Geschäftsbedingungen (AGB) des Liftbetreibers zu beachten. Wurde der Aufzug überladen, wäre das Verschulden bei der Firma zu sehen. Diese muss sich freibeweisen, dass sie kein Verschulden trägt.

Fällt der Fehler nicht in die Sphäre des Unternehmens, z.B. auf Dauer eine Abnützung erfolgt ist, könnte man der Hausverwaltung schreiben, warum die Rechnung (evtl. ohne Begründung) an Euch weitergeleitet wurde und wie es allgemein geregelt wird, wenn irgendein Bewohner ohne Verschulden steckengeblieben wäre. Vielleicht war ein Begleitschreiben dabei. Man könnte im Lift nachsehen, ob der verpflichtende Service eingehalten wurde. Oder vielleicht kann man aus der Rechnung dezidiert herauslesen, was repariert wurde, und nicht alles auf den Vorfall zurückzuführen wäre. Kann auch nicht schaden, sich dazu die Meinung der Reparaturfirma einzuholen, was die Ursache für den Schaden ist. Denn schlussendlich kommt es auf die Sachverständigenfrage an.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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