Kündigungsschutz
Kündigungsschutz
Ich habe im Jahre 1999 ein Einfamilienhaus auf fünf Jahre gemietet. Der Mietvertrag ist vor einem Jahr abgelaufen, und ich habe weiterhin die Miete bezahlt. Vor Ablauf des Mietverhältnisses und dessen stillschweigender Verlängerung (2004), wurde angeblich das Mietrecht für Einfamilienhäuser geändert. Genieße ich noch Kündigungsschutz?
RE: Kündigungsschutz
Deine Frage ist nicht einfach zu beantworten weil das Gesetz sich ständig ändert und die Novellen oft komplexe sind. Einige Bestimmungen werden nur auf neue Mietverhältnisse angewendet, andere beziehen sich auf alle vorhandenen Mietverhältnisse. Deswegen müssen wir immer den konkreten Fall überprüfen. Was den Kündigungsschutz betrifft, ist jedoch in deinem Fall klar, dass das Mietverhältnis stillschweigend verlängert wurde und besteht weiterhin, nunmehr auf unbestimmte Zeit. Der Begriff der stillschweigenden Verlängerung eines Mietverhältnisses wurde von keiner Novelle beeinflusst.
MFG,
MEMIL
MFG,
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