sittenwidrig???
Verfasst: 19.08.2005, 11:37
hy!
ich hab da mal eine frage: in meinem mietvertrag steht eine klausel die mE sittenwidrig ist, und zwar:
löst der mieter das bestandverhältnis auf oder hat er schuldhaft die beendigung herbeigeführt, so haftet er der vermieterin für den schaden, den diese dadurch erleidet, dass die räume nach dem auszug des mieters eine zeitlang leerstehen oder billiger vermietet werden müssen.
auf die frage, wie das gemeint sei, hat meine vermieterin geantwortet, dass ich ihr - selbst bei fristgerechter kündigung - die miete weiterzahlen muss, falls nicht gleich jemand einzieht.
das würde ja heissen, dass ich solange miete zahlen muss, bis sie jemanden findet oder ich ihr jemanden bring, der einzieht. das kann ja nicht ihr ernst sein.
vielleicht hat jemand erfahrung damit und kann mir sagen, ob diese bestimmung sittenwidrig und damit ungültig ist???
danke für eure hilfe!
ich hab da mal eine frage: in meinem mietvertrag steht eine klausel die mE sittenwidrig ist, und zwar:
löst der mieter das bestandverhältnis auf oder hat er schuldhaft die beendigung herbeigeführt, so haftet er der vermieterin für den schaden, den diese dadurch erleidet, dass die räume nach dem auszug des mieters eine zeitlang leerstehen oder billiger vermietet werden müssen.
auf die frage, wie das gemeint sei, hat meine vermieterin geantwortet, dass ich ihr - selbst bei fristgerechter kündigung - die miete weiterzahlen muss, falls nicht gleich jemand einzieht.
das würde ja heissen, dass ich solange miete zahlen muss, bis sie jemanden findet oder ich ihr jemanden bring, der einzieht. das kann ja nicht ihr ernst sein.
vielleicht hat jemand erfahrung damit und kann mir sagen, ob diese bestimmung sittenwidrig und damit ungültig ist???
danke für eure hilfe!