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Kaution Rückgabetermin

Verfasst: 12.08.2005, 11:37
von JUSLINE
Hallo!



Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.

Ich hatte eine Miterin (sie ist am 2. Juli ausgezogen), die mich nun wüst beschimpft, weil ich nicht sofort die Kaution zurückgezahlt habe. Ich habe noch nicht alle Kostenvoranschläge zusammen (erst seit heute), die ich brauche, da einige Dinge in der Wohnung zu Bruch gegangen sind. Auch die Löcher in der Wand, hat sie zwar ausgespachtelt, aber nun sind die Wände sehr fleckig. Übrige spachtelmasse hat sie - was sehr unschön aussieht, einfach an den Fensterrahmen gestrichen, nichteinmal geglättet. Des weiteren hat sie die Wohnung zwei Jahre nicht geputzt und das Fenster nicht gereinigt, es sieht also wirklich dreckig aus (das Fenster ist schwarz vor staub und nicht mehr weiß). Okay, das putzen werd halt ich machen, aber ich sehe nicht ein, warum ich mir die wände selber ausmalen und sleber zahlen sollte, es ist einfach ein witz, was sie da an der wand beim fenster mit der Spachtelmassen aufgeführt hat! Ich habe jetzt einen Kostenvoranschlag für einen neuanstrich über 500 EUR. Die Kaution beträgt 380 EUR. D.h. eigentlich würde ich zuzüglich der anderen Beschädigungen (Glasbruch and Türen etc.) nochw as von ihr bekommen, bin aber schon zufrieden, wenn ich schlicht die 380 EUR habe.

Darum seheich jetzt nciht ein, waurm sie mich wie einen Verbrecher behandelt, weil ich halt ein Monat für diverse Kostenvoranschläge gebraucht hab, zumal sie auch weiß, dass ich gerade im Sommer auf URlaub war und ich nicht immer in der Stadt war. Gibt es eine gesetzliche Frist für die Übergabe der Kaution!



Es ist wirklich dringend. Vielen dank für eure Antwort/en



Liebe Grüße

Karin


RE: Kaution Rückgabetermin

Verfasst: 13.08.2005, 08:33
von DorisMihokovic
Leider kann ich Ihnen bzgl. der Rueckgabefrist fuer die Kaution nicht weiterhelfen, moechte Sie jedoch darauf hinweisen, dass Loecher in der Wand, die z. B. durch das Aufhaengen von Bildern oder das Anbringen von Handtuchhaken entstanden sind, ebenso wie Farbunterschiede (aus demselben Grund) m.E. zur gewoehnlichen Abnutzung gehoeren, und daher nicht vom Mieter (d.h. nicht aus der Kaution) repariert werden muessen.



Die Wohnung muss "besenrein" uebergeben werden. Wie der Anwalt eines ehem. Mieters meiner Eltern festgestellt hat (der eigene Anwalt hat dem nicht widersprochen) muss der Mieter die Fenster vor der Wohnungsrueckgabe nicht putzen (Anm.: ich habe nicht schlecht gestaunt).


RE: Kaution Rückgabetermin

Verfasst: 15.08.2005, 21:24
von JUSLINE
Die Rückgabe der Kaution hat nach Rückstellung des Bestandgegenstandes zu erfolgen - sobald feststeht, dass keine weiteren Schäden oder Mietrückstände gegeben sind. Längstens 1 Jahr nach Endes des Beandsverhältnisses ist die Kaution jedenfalls zurückzuzahlen.