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Kaution

Verfasst: 09.08.2005, 22:33
von JUSLINE
Ich habe vor ca. 5 jahren 5 Monatsmieten Kaution für einen unbefristeten Mietvertrag hinterlegt. Da ich in der nächsten Zeit ausziehen werde und befürchte bezüglich der Rückerstattung der Kautionu eventuell Probleme mit der Hausverwaltung haben zu können, obwohl die Wohnung in einem tadellosen Zustand ist (abgesehen von Gebrauchsspuren nach fünf Jahren), habe ich mir überlegt ob ich nicht einfach die Miete der letzten Monate nicht mehr bezahlen soll und die Hausverwaltung auffordern soll diese von der Kaution abzuziehen.

Ist so etwas möglich, ohne daß ich gleich eine Klage angehängt bekomme?

RE: Kaution

Verfasst: 10.08.2005, 12:28
von DorisMihokovic
Nein, die Kaution dient nicht zur Abdeckung der Monatsmieten, sondern fuer allfaellige Schaeden.