Mietrückstand
Verfasst: 22.07.2005, 09:35
Ab welchem Mietrückstand kann ein Vermieter eine Räumungsklage einbringen?
Kann bei Rückständen anderer Zahlungen (RA-Kosten, Spesen etc.) auch Räumungsklage eingebracht werden?
Kann bei Rückständen anderer Zahlungen (RA-Kosten, Spesen etc.) auch Räumungsklage eingebracht werden?