Information über Schlüsselübergabe
Verfasst: 12.07.2005, 22:14
Ich habe eine Frage!
Habe mir eine Genossenschaftswohnung in Niederösterreich "gekauft" (Option auf Eigentum), die noch nicht fertiggestellt ist und würde gerne wissen, ob die Genossenschaft verpflichtet ist, eine bestimmten Zeitrau einzualten um bekannt zu geben, wann die Wohnung an den Mieter übergeben wird!???
Sprich, ist es erlaubt dass sie erst 4 Wochen vor Einzugstermin Bescheid geben!
Mein Prolem ist nämlich, dass ich in der jetzigen Wohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe!
Hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann!
Lg, Regina
Habe mir eine Genossenschaftswohnung in Niederösterreich "gekauft" (Option auf Eigentum), die noch nicht fertiggestellt ist und würde gerne wissen, ob die Genossenschaft verpflichtet ist, eine bestimmten Zeitrau einzualten um bekannt zu geben, wann die Wohnung an den Mieter übergeben wird!???
Sprich, ist es erlaubt dass sie erst 4 Wochen vor Einzugstermin Bescheid geben!
Mein Prolem ist nämlich, dass ich in der jetzigen Wohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe!
Hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann!
Lg, Regina