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kündigungsfrist bei verlängerten mietverträgen

Verfasst: 12.07.2005, 14:50
von JUSLINE
Hallo!



Ich bitte um dringende Hilfe!

Mein auf 3 Jahre befristeter Mietvertrag läuft mit 31.7.2005 aus. Mein Vermieter will mir nun einen gänzlich neuen Mietvertrag "verkaufen", der wiederum auf 3 Jahre befristet ist und bei dem ich wiederum erst nach einem Jahr die Möglichkeit zur Kündigung habe.

Ich müsste allerdings Anfang des nächsten Jahres bereits aus der Wohnung, da ich aus beruflichen Gründen nach Großbritannien übersiedeln muss. Der Vermieter wird allerdings einer einvernehmlichen Lösung nicht zustimmen.

Meine Frage: Ist es nicht so, dass bei einer Verlängerung des ursprünglichen Mietvertrages eine Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich ist? Oder muss ich tatsächlich wieder mindestens ein Jahr und 4 Monate in der Wohnung bleiben?



Danke im Voraus!

Ann

RE: kündigungsfrist bei verlängerten mietverträgen

Verfasst: 14.07.2005, 16:43
von JUSLINE
ich sehe demnächst meine vermieterin und kann sie fragen. das ist eine ganz faire und nette person, die mir schon des öfteren in vielen belangen rechtstechnisch hilfestellung geben konnte. und sie wird es wissen, davon gehe ich aus :)


RE: kündigungsfrist bei verlängerten mietverträgen

Verfasst: 20.07.2005, 19:54
von aper
eine verlängerung ist quasi wie ein "neuabschluss". daher gilt, dass du erst nach einem jahr, unter einhaltung einer bestimmten frist kündigen kannst.



ich würde den neuen mietvertrag nur dann abschließen, wenn du mit deinem vermieter vorher aber eine einvernehmliche kündigung (schriftlich) für den zeitpunkt ausmachst, wo du ins ausland gehst.



lg, aper






RE: kündigungsfrist bei verlängerten mietverträgen

Verfasst: 20.07.2005, 19:59
von DorisMihokovic
Ich bin nicht sicher, ob so eine einvernehmliche Kuendigung im Zweifelsfall rechtsgueltig waere. Es koennte eine Umgehung der 3-Jahresfrist unterstellt werden.

Ueblicherweise koennen befristete Vertraege nicht vorzeitig gekuendigt werden. Das MRG sieht hier mit der vorzeitigen Kuendigungsmoeglichkeit nach 1 Jahr ohnedies schon ein mieterfreundliches Entgegenkommen vor.

RE: kündigungsfrist bei verlängerten mietverträgen

Verfasst: 20.07.2005, 20:03
von aper
stimmt natürlich, eine einvernehmliche lösung ist aber immer möglich.



sicher, im vorhinein wirk diese ein bisserl komisch.