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Betriebskosten Abrechnung

Verfasst: 27.05.2023, 11:06
von Ollers
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und bei den Betriebskosten werden jedes Jahr neben den Kosten für die Hausbetreuung auch Kosten für die Schneeräumung verrechnet.
Lt. MRG § 23 Abs.1 sollten diese jedoch bereits in den Kosten für die Hausbetreuung enthalten sein.
Stimmt das ?

Re: Betriebskosten Abrechnung

Verfasst: 28.05.2023, 19:28
von MG
Wenn die Hausbetreuung und Schneeräumung zB von unterschiedlichen Firmen gemacht wird, wo wäre dann das Problem?

Re: Betriebskosten Abrechnung

Verfasst: 29.05.2023, 10:51
von alles2
Verstehe das Anliegen und hatte dazu unterschiedliche Rückmeldungen von den Vermietern präsentiert bekommen. Daher macht eine weitere Diskussion erst dann Sinn, wenn man die Stellungnahme der Genossenschaft in Erfahrung gebracht hat. Eine derartige Anregung kann dazu führen, dass ein Umdenken stattfindet und die Ausgestaltung der Betriebskostenabrechnung angepasst wird.

Meiner Auslegung des § 21 Abs.1 Z 8 MRG iVm § 23 Abs.2 MRG nach sollte es irrelevant sein, von wem ("echter" Hausbesorger nach dem Hausbesorgergesetz "HbG" oder beauftragtes Schneeräumungsunternehmen) der Winterdienst verrichtet wird. Man könnte es dennoch in die Position "Hausbetreuung" unterbringen und muss es nicht zwangsläufig gesondert als Winterdienst bzw. Schneeräumung in die Betriebskostenabrechnung aufnehmen.